Detailergebnis zu DOK-Nr. 42609
Die Wiederverwendung von teerenthaltendem Asphalt (Orig. niederl.: Hergebruik van teerbevattend asfalt)
Autoren |
J.T. van der Zwan S.J. Veenstra |
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Sachgebiete |
9.2 Straßenpech (Straßenteer) |
CROW (Ede, NL) Publicatie H. 82, 1994, S. 1231-1243, 4 T, 16 Q
Der Bericht befaßt sich mit der notwendigen Wiederverwendung von Aufbruchasphalt mit Teeranteilen in den Niederlanden. Es wird eingeschätzt, daß in etwa 25 % der Asphaltbefestigungen Teerbeimengungen enthalten sind, wovon jährlich eine Menge von 400.000 t teerbehaftetem Aufbruchasphalt anfällt. Dieses Material ergibt bei der Wiederverwendung durch seinen hohen Gehalt von polycyclisch-aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) ernste Probleme. Da Teererzeugnisse im Straßenbau der Niederlande nicht verwendet werden dürfen, wurde, aus wirtschaftlichen Gründen, untersucht, ob und wie teerbehafteter Asphaltaufbruch, in Übereinstimmung mit den Forderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, der Wiederverwendung zugeführt werden kann. Zunächst wird ein Überblick über die ab 1963 verwendeten Mengen von Teererzeugnissen im Straßenbau gegeben. Ferner wird eine Zusammenstellung der Teererzeugnisse und der toxischen Komponenten mitgeteilt. Die Grenzwerte der einzelnen PAK-Anteile für Bitumen, Teerbitumen und Straßenteer werden aufgelistet angegeben. Es wird angestrebt, die Verarbeitung von teerbehaftetem Aufbruchasphalt durch Richtlinien zu regeln, wozu bezüglich der Vorgehensweise ein aufgestellter Fragespiegel wiedergegeben wird. Zu den sich bei der Verarbeitung ergebenden gesundheitlichen, umweltbezogenen und technischen Aspekten wird Stellung genommen. Schließlich werden Möglichkeiten der Wiederverwendung sowohl als Heiß- als auch als Kaltmischmaterial erörtert. Dabei wird zwischen Aufbruchasphalt mit geringen oder hohen Teeranteilen unterschieden. Die Richtlinienbearbeitung ist nicht abgeschlossen. Die Arbeitsgruppe "Wiederverwendung von Asphalt mit Teer" der C.R.O.W. führt die Bearbeitung weiter. Die letzten Untersuchungen werden Mitte 1994 erwartet, so daß anschließend die Berichtbearbeitung, als Grundlage der zu formulierenden Richtlinie, erfolgen kann.