Detailergebnis zu DOK-Nr. 42666
Kalkulation von Baupreisen in der Arbeitsgemeinschaft
Autoren |
G. Drees |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen 4.4 Baupreisrecht |
Bauwirtschaft 48 (1994) Nr. 7, S. 21-24, 6 B
Bei Durchführung einer Baumaßnahme im Rahmen eines Arbeitsgemeinschaftsvertrages haften die Gesellschafter gemäß ihrem Beteiligungsverhältnis. Die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Auftraggeber, besteht uneingeschränkt weiter. Der Arbeitsgemeinschaftsvertrag, ausgearbeitet von den Verbänden des Bauwesens, enthält viele Vergütungsregelungen, doch wird damit dem Vertragspartner nicht die Kalkulation seines Leistungsanteiles erspart. Die eigene Kalkulation ist bei der Bauausführung für den Soll-Ist-Vergleich im Sinne des Baustellen-Controlling erforderlich. Der Arge-Vertrag gibt Vergütungen für die Leistungen der Gesellschafter vor. Die Arbeitsgemeinschaft erbringt eine eigene unternehmerische Leistung. Die Arbeitsgemeinschaft ist für die Finanzierung der Bauausführung zuständig. Die kalkulierenden Unternehmen müssen die Leistungstitel eines Bauvorhabens mit ihren Schnittstellen sorgfältig abgrenzen. Dabei sind Festlegungen über die Behandlung der Baustellengemeinkosten und für die Infrastruktur der Baustelleneinrichtung zu treffen. Angebote nach nur skizzenhaften Unterlagen sind risikobehaftet. Eine wichtige Kalkulationsgrundlage sind genaue Mengenermittlungen. Letztere sind auch die Grundlage für den Vergleich der Vorgaben mit dem Ausführungs-Ist. Die gegenseitige Prüfbarkeit der einzelnen Angebote einer Arbeitsgemeinschaft macht vorherige Abstimmungen zur Gliederung der Kalkulation erforderlich. Wesentliche Bestandteile der Kalkulation sind u.a. Einzelkosten und Teilleistungen, Betriebskosten der Baustelle, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn sowie Umlage. Die Kalkulationsanalyse erfolgt nach Abschluß der Angebotskalkulation. Sie ist eine Plausibilitätskontrolle des Bauablaufes und erspart Verluste an Folgekosten und bilanzabhängigen Gemeinkosten. Während der Baudurchführung erfolgen Kontrollstufen für die Betriebsrechnung, für den Soll-Ist-Vergleich und als Nachkalkulation. Die Besonderheit von Kalkulationen für Leistungsanteile innerhalb eines Arbeitsgemeinschaftsvertrages ist hohe Sorgfalt und Genauigkeit. Der Einfluß der einzelnen Vertragspartner auf die Bauausführung ist gering.