Detailergebnis zu DOK-Nr. 42679
Ganglinien der schweren Motorfahrzeuge (FA 9/90)
Autoren |
W. Berg B. Singer |
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Sachgebiete |
5.21 Straßengüterverkehr 6.2 Verkehrsberechnungen, Verkehrsmodelle |
Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 267, 1993, 41 S., Anhang, zahlr. B, T
Im Auftrag des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements wurden Ganglinien für schwere Motorfahrzeuge (> 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) ermittelt. Sie dürfen aber nicht als Aussagen zum Güterverkehr gewertet werden, da erstens ein Teil der schweren Motorfahrzeuge für den Personenverkehr verwendet wird (Cars) und zweitens der Güterverkehr teilweise mit schweren Motorfahrzeugen, teilweise mit Lieferwagen (> 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) erfolgt. Entwickelt wurde je eine Wochentagsganglinie für den großräumigen und für den kleinräumigen Schwerverkehr, eine gemeinsame Ganglinie für groß- und kleinräumigen Schwerverkehr an Samstagen und für Sonntage je eine Ganglinie für die Nord-Süd-Achse sowie für das übrige Straßennetz. Die Wochen- und die Jahresganglinie unterscheiden ebenfalls nicht nach klein- und großräumigen Schwerverkehren. Für den Alpentransit wurden separate Ganglinien sowohl für die Werktage als auch für die Woche und das Jahr entwickelt. Die ermittelten Ganglinien stellen sich als Stundenanteile am Tagesverkehrsaufkommen des betrachteten Schwerverkehrs dar. Die Ergebnisse der Untersuchung stellen den Entwurf des Anhangs zur VSS-Norm SN 641 230 a (Ganglinien und durchschnittl. tägl. Verkehr (DTV)) dar.