Detailergebnis zu DOK-Nr. 42918
Grundlagen zur Kostenwahrheit im Verkehr - Zusammenfassung GFV- Bericht 3/93
Autoren |
J. Oetterli A. Rist R. Seethaler |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft |
in: Jahrbuch der Schweizerischen Verkehrswirtschaft 1993/94. St. Gallen: Institut für Tourismus und Verkehrswirtschaft an der Hochschule St. Gallen, 1994, S. 169-175, 3 T
Die schweizerische Wirtschaft gab 1988 rund 53 Milliarden Franken direkt oder indirekt für den Straßen- und Schienenverkehr aus. Nicht alle diese Kosten werden durch die Verkehrsbenutzer getragen; namentlich für Unfälle und Umweltschäden. Solche von den Verursachern nicht selber bezahlten Kosten bezeichnet man als "externe Kosten" des Verkehrs. Ihre Nichtberücksichtigung in der Verkehrspolitik kann zu Fehlentwicklungen nicht nur im Verkehr führen. Daher ist "Kostenwahrheit" unter Einschluß aller Kosten erforderlich. Im Auftrage des Bundesrates wurde dieser Aufgabe methodisch nachgegangen und ein "Kostendeckungsgrad" des Straßen- und des Schienenverkehrs ermittelt. Allerdings erst einmal mit Beschränkung auf die Kosten der Unfälle, des Lärms und der Gebäudeschäden. Der Unterschied der externen Kosten zwischen Straßen- und Schienenverkehr liegt bei einem Verhältnis von 6:1. Alle Nutzen lassen sich noch nicht oder nur unzulänglich erfassen. Setzt man die Kosten, die durch die Verkehrsbenutzer selber getragen werden, den Erträgen gegenüber unter Berücksichtigung des Anteils der Kosten, den die Allgemeinheit trägt, dann liegt der Kostendeckungsgrad des Straßenverkehrs bei 97 % und der des Schienenverkehrs bei 73 %, weil der Schienenverkehr mit 1,7 Milliarden Franken subventioniert wird und weitere externe Kosten des Straßenverkehrs ("soziale Kosten"), z.B. aus Luftbelastung mit Gesundheitsschäden und Klimaschäden, noch nicht berücksichtigt werden konnten.