Detailergebnis zu DOK-Nr. 42987
Untersuchung zur Umweltverträglichkeit von durch Zement und Bitumenemulsion gebundenen pechhaltigen Ausbaustoffen im Rahmen der Versuchsstrecke Wattenheim
Autoren |
K. Krass M. Radenberg |
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Sachgebiete |
9.2 Straßenpech (Straßenteer) 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
in: Verbundvorhaben: Einsatz von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau. Status-Seminar 2.-3.12.1993 in der Ruhr-Universität Bochum. Bonn: Bundesministerium für Forschung und Technologie, Projektträger: Umwelt- bundesamt, Berlin, 1994, S. 161-173, 7 B, 3 T, 11 Q
Im Zuge des Neubaues der L 520, Umgehung Wattenheim, wurde in zwei Versuchsfeldern ein pechhaltiges Ausbaumaterial (Pechgranulat) als Tragschicht im Straßenoberbau eingesetzt, und zwar in Verbindung mit etwas Sand, Wasser sowie 4,6 % Bitumenemulsion 60 K und 1,8 % Zement bzw. 8,0 % Zement PZ 35 F. Die Versuchsfelder sind als Großlysimeter ausgebildet. Im Untersuchungszeitraum Oktober 1989 bis Januar 1991 wurden die Sickerwassermengen wöchentlich gemessen; Sickerwasserproben wurden alle vier Wochen entnommen. Die Untersuchungsergebnisse des pH-Wertes, der elektrischen Leitfähigkeit und der Summe der sechs PAK der in der Trinkwasserverordnung aufgeführten Einzelverbindungen sind in Diagrammen dargestellt. Der Phenolindex lag unterhalb der Nachweisgrenze. In parallelen Laborversuchen wurden Auslaugungen mit dem Trogversuch, der Perkolation und am Pechgranulat mit dem DEV S4-Verfahren ermittelt. Dabei reduzierte die Einbindung mit Zement bzw. Bitumenemulsion die schon sehr geringe Freisetzung beim Granulat noch einmal um ca. 50 % bzw. 90 % beim Trogversuch und sogar um rechnerische 99,8 % bzw. 99,9 % bei der gesättigten Perkolation. Die Werte der PAK-Frachten für die Sickerwässer aus den Versuchsfeldern verlaufen allerdings nur zu Beginn für HGT über denen des EGT, zum Ende ist der Verlauf fast identisch. Demnach sind beide Verfahren zur Einbindung von pechhaltigen Ausbaustoffen geeignet und können als wasserwirtschaftlich unbedenklich eingestuft werden. Zudem ist noch mit geringeren Schadstoffaustragungen zu rechnen, wenn bestimmte bautechnische Bedingungen eingehalten werden, z.B. Abdichtung der Bankette, Durchlässigkeit des Planums, Abstand zum Grundwasser.