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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43010

Folgenbeseitigung nach Nichtigerklärung eines Bebauungsplanes, der eine isolierte Straßenplanung enthält. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 26.8.1993 - 4 C 24/91

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
3.5 Nachbarrecht, Anbaurecht

Neue Verwaltungs-Zeitschrift 12 (1994) Nr. 3, S. 275-281

Die Beziehungen zwischen dem Straßenanlieger und der Straße sind solche, die im Sinne des Artikels 14 Abs.1 Satz 2 GG Gegenstand näherer gesetzlicher Regelungen sein können. Die Festsetzung einer Verkehrsfläche stellt eine Regelung von Inhalt und Schranken des Eigentums des betroffenen Straßenanliegers im Sinne des Artikels 14 Abs.1 Satz 2 GG dar. Sie kann im Wege des gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahrens oder im Wege der sog. isolierten Straßenplanung nach § 9 Abs.1 Nr.11 BauGB vorgenommen werden. Dabei ist eine planerische Abwägung zwischen den Belangen des betroffenen Anliegers und der Notwendigkeit der Anlegung der Straße vorzunehmen (z.B. hinsichtlich der Auswirkungen von nachteiligen Auswirkungen, die von der Straße ausgehen können). Fehlt eine derartige Rechtsgrundlage, weil der Bebauungsplan nichtig ist, kann diese durch eine straßenrechtliche Widmung, die kein Vollzugsakt einer isolierten Straßenplanung ist, nicht ersetzt werden. Trotz der Widmung kann ein Anspruch auf Folgebeseitigung gegeben sein, der auf die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes gerichtet ist. Er ist allerdings darauf begrenzt, den Eingriff in die subjektive Rechtsstellung zu beseitigen. Dies bedeutet, daß, solange die Möglichkeit der Legalisierung des Straßenbaus durch ein erneutes Bebauungsplanverfahren besteht, nicht der Rückbau der Straße, aber ihre Sperrung für den Durchgangsverkehr verlangt werden kann.