Detailergebnis zu DOK-Nr. 43020
Eine Rettung des Lebensraumes Stadt ist nur mit verkehrsintegrierender Raumplanung möglich
Autoren |
E. Kutter |
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Sachgebiete |
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung |
Informationen zur Raumentwicklung (1993) Nr. 5/6, S. 283-294, 5 T, 19 Q
Bericht über ein Thema eines Arbeitskreises im 293. Kurs, der vom Institut für Städtebau Berlin im November 1991 in Bremen veranstaltet wurde. Der Bericht befaßt sich mit der bisherigen Siedlungspolitik und der sich dadurch ergebenden Gefahr der Auflösung der Stadt sowie mit Hinweisen auf die Verbesserung der bestehenden Situation. In diesem Zusammenhang wird die Verkehrsentwicklung analysiert mit dem Schluß, daß diese der Daseinsvorsorge längst entglitten ist. Es wird auf die Unterschätzung der Bedeutung und Belastung der Verdichtungsräume hingewiesen, wobei die Dynamik der Siedlungs-Verkehrs-Entwicklung das Ende einer Stadt bedeuten kann. Die raumbezogene Differenzierung der Fahrleistungen des Straßengüterverkehrs für die alten deutschen Bundesländer wird, unterschieden für den Fern- und Nahverkehr sowie in Analogie für das flache Land und die Verdichtungsräume, tabellarisch gezeigt. Als Schlüsselproblem wird die Veränderung der Raumstruktur angesehen. Die Zunahme der Pkw-Pendler und deren Fahrleistungen wird für den Raum Ludwigshafen im Zeitraum von 1970 bis 1987 durch Darstellung von Wohnplatz-Arbeitsplatz-Zuordnungen gezeigt. Es wird die Meinung geäußert, daß die Zersiedlung der Verdichtungsräume, administrativ flankiert, zu einer Sackgassensituation führt. Es bestehen noch Chancen für die Raumgestaltung durch eine konsequente Anwendung der Flächensteuerung, worauf ausführlich eingegangen wird. In Übersichten wird zur Beurteilung alternativer Strategien zur Versorgung in städtischen Räumen sowie zur Verkehrswirkung von Standorttypen im Umland großer Städte informiert. Letztlich werden Voraussetzungen, Prinzipien und Notwendigkeiten zur verkehrsintegrierenden Lebensraumgestaltung erörtert. Als hierbei wesentlich sieht der Autor die Beteiligung der Bürger bei den Vorbereitungen von Planungsbeschlüssen an.