Detailergebnis zu DOK-Nr. 43025
Niederflurtechnik und Mobilitätsbehinderte
Autoren |
U. Weidmann |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 6.0 Allgemeines |
Verkehr und Technik 47 (1994) Nr. 6, S. 232-246, 8 B, 6 T, zahlr. Q
Die Niederflurtechnik gestattet es, zusammen mit den notwendigen Anpassungen der Infrastruktur einen Großteil der Fahrtwünsche von Körperbehinderten zu erfüllen. Sie ist ein Bestandteil eines behindertengerechten Transportsystems, entfaltet ihre volle Wirksamkeit aber erst beim Ausbau des gesamten Netzes und der behindertengerechten Ausgestaltung der wesentlichen Fußgängeranlagen und Gebäude. Ein Niederflurverkehrssystem verschafft insgesamt 45,2 % der Fahrgäste eine deutliche und den 16,9 % Mobilitätsbehinderten eine massive Erleichterung. In erster Linie kommt es den Reise- und Altersbehinderten entgegen, denn diese Kategorien überwiegen bei weitem die Behinderten im engeren Sinne. Aus dem großen Anteil mobilitätsbehinderter Fahrgäste leitet sich ab, daß möglichst alle Türen niederflurig ausgeführt sein müssen, da sonst die Niederflurtüren überlastet werden. Durch ein Niederflurverkehrssystem wird die Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft mit tragbarem Aufwand namhaft verbessert und gleichzeitig der ÖPNV für alle Fahrgäste attraktiver. Für Sondertransportdienste verbleiben nur noch jene Wege, die Behinderte auch mit Hilfe einer Begleitperson nicht zurücklegen können. Die Kosten zeigen, daß diese Transportmöglichkeit auf das absolut Notwendige beschränkt bleiben muß. Kein sinnvoller Weg ist dagegen der Einbau von Rollstuhlliften in Linienfahrzeugen. Den hohen Investitions- und Unterhaltungskosten sowie den betrieblichen Erschwernissen steht ein allzu beschränkter Nutzen gegenüber.