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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43042

Technische Lieferbedingungen für Leitkegel: TL-Leitkegel

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Sachgebiete 6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen

Bonn: Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, 1994, 15 S., 7 B

Seit Oktober 1988 sind gemäß "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)" alle Absperrgeräte mit voll retroreflektierenden Folien auszustatten. Dadurch soll gewährleistet werden, daß auch diese Verkehrseinrichtungen bei Tag und in der Nacht das gleiche Erscheinungsbild haben. Für den Leitkegel (Zeichen 610 StVO) zeigte sich, daß die Anwendung bisher auf Verkehrszeichen angewendeter Qualitätanforderungen, insbesondere wegen der gekrümmten und geneigten Flächen, nicht ohne Änderungen übertragbar waren. Die vorliegenden Technischen Lieferbedingungen schreiben nun erstmals für Deutschland die Anforderungen und die anzuwendenden Prüfverfahren für Leitkegel fest, wobei überwiegend bereits Vorschläge eines Europäischen Normenentwurfs berücksichtigt werden. Neben den gezielten mechanischen sind eine Reihe lichttechnischer Anforderungen zu erfüllen. Hierbei stehen Praxisbedingungen im Vordergrund: Widerstandsfähigkeit gegen Schlag, Kälte und Fallen sowie Standsicherheit, Sichtbarkeit auch bei Regen und Stapelfähigkeit. Völlig neu sind Anforderungen hinsichtlich der Leuchtdichteverteilung über die Kegelbreite. Um hierbei hinreichend Zeit zur Entwicklung zu geben, werden die Anforderungen dazu in einem zeitlichen 2-Stufenplan angehoben, so daß ab 1.1.1996 nur noch die Erfüllung der höheren Anforderungsstufe zur Freigabe eines Leitkegels für die Anwendung kommt. Auch dem Umweltschutz wird besondere Beachtung geschenkt. So wird definiert, unter welchen Bedingungen Folien auf Leitkegel erneuert werden können (Wiederverwendung des Leitkegels) und wie Folien mit dem Leitkegelkörper verbunden werden sollen, um die unterschiedlichen Materialien nach Ende der Nutzungsdauer getrennt entsorgen oder wiederverwenden zu können.