Detailergebnis zu DOK-Nr. 43138
Betrachtungen zu Bindemittelmengengleitklauseln aus der Sicht der Technischen Statistik
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 9.1 Bitumen, Asphalt |
Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1994, 31 S., 12 B, 3 T, 10 Q (FGSV-Arbeitspapier Nr. 32). - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/ap-bindemittelmengengleitklauseln
Um Angebote für Asphaltarbeiten leichter vergleichbar zu machen, wird bei Ausschreibungen zuweilen von Kalkulationsbindemittelgehalten ausgegangen. Der technisch erforderliche Bindemittelgehalt wird durch Eignungsprüfung festgelegt, der abzurechnende Bindemittelgehalt anhand der Kontrollprüfung ermittelt. Die hierbei - aus statistischer Sicht - auftretenden Unsicherheiten und Fehlermöglichkeiten werden untersucht. Dabei wird bewußt etwas weiter ausgeholt und das Streuungsverhalten eines zu prüfenden Merkmals (hier: Bindemittelgehalt) exemplarisch dargestellt. Im Anschluß wird gezeigt, daß die Annahme: Meßwert der Kontrollprüfung = wahrer Wert des Merkmals - wie in einigen Fällen vertraglich vorgesehen - aufgrund der unvermeidlichen Zufallsstreuungen ein unangemessen hohes Risiko für den Auftragnehmer darstellt. Eine Kappung des im Rahmen der Kontrollprüfung gemessenen Wertes - sofern er den vertraglichen Wert um ein bestimmtes Maß überschreitet - verstärkt diesen Effekt noch und führt zu einer systematischen einseitigen Benachteiligung des Auftragnehmers. Auf Verbesserungsmöglichkeiten wird hingewiesen, im übrigen vorgeschlagen, angesichts dieser Sachlage bei den bewährten Regelungen der ZTV bit und der ZTVT für die Abrechnung zu bleiben.