Detailergebnis zu DOK-Nr. 43160
Geräuschemissionen auf Betonsteinpflaster (Text auch in englischer Sprache)
Autoren |
H. Steven |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 14.5 Akustische Eigenschaften (Lärmminderung) |
Betonwerk + Fertigteil-Technik 60 (1994) Nr. 8, S. 68-72, 4 B, 1 T, 2 Q
Eingehend auf die physikalischen Grundlagen des Rollgeräusches hebt der Autor hervor, daß Pflasterdecken gegenüber anderen Fahrbahnbefestigungen den prinzipbedingten Nachteil haben, daß die Fugen den Reifen zusätzlich zu Schwingungen anregen. Dadurch ist Pflaster in der Regel lauter als jede andere Deckschicht. Versuche haben jedoch ergeben, daß die Rollgeräusche reduziert werden können, wenn längs oder diagonal zur Fahrtrichtung Rillen von maximal 5 mm Breite und 10 mm Tiefe angeordnet werden. Eine Tabelle gibt die Pegeldifferenz in dB(A) in bezug auf Asphaltbeton 0/11 ohne Abstreuung in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit 30 und 50 km/h, der Verlegungsart, der Steinform, der Fugenbreite, dem Fugenabstand und der Oberflächentextur an. Bei einer Fugenbreite von 8 mm, einem Fugenabstand von 110 bis 150 mm, bei beliebiger oder diagonaler Verlegung und bei glatter, mikrorauher und/oder wassergestrahlter Textur ist die Differenz zum Asphaltbeton 0/11 gleich Null, d.h. das Pflaster ist genauso leise wie AFB 0/11. Empfohlen werden Betonstein-Pflasterdecken in Fußgängerzonen und auf solchen Verkehrsflächen, auf denen weniger als 20 km/h gefahren werden. In diesem Geschwindigkeitsbereich sind die Rollgeräusche so leise, daß sie nicht als störend empfunden werden.