Detailergebnis zu DOK-Nr. 43241
Merkblatt für die Erhaltung von Betonstraßen - Entwurf 1993
Autoren |
F. Milde |
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Sachgebiete |
11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV) 12.2 Betonstraßen |
Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Betonstraßen" (FGSV, Köln) H. 21, 1994, S. 56-59, 7 B, 1 T
Von dem Merkblatt liegt nun der Entwurf der 3. Überarbeitung vor, der die Erfahrungen und technischen Entwicklungen der letzten Jahre berücksichtigt. Die Überarbeitung 1993 folgt den Ausgaben 1968, 1976 und 1985. Der Entwurf des Merkblattes gliedert sich in Allgemeines, Begriffsbestimmungen, Zustand der Straßenbefestigung, Prüfverfahren und bauliche Maßnahmen. Unter Allgemeines werden die Ziele der Erhaltung beschrieben. Bei den Begriffsbestimmungen wird darauf hingewiesen, daß Erhaltung als Sammelbegriff für Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung gilt. Die Entscheidung über bauliche Maßnahmen setzt Kenntnisse über Umfang, Art und Ursachen der Schäden voraus. Der Erfassung des Zustandes kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Den größten Raum im Merkblatt nehmen die baulichen Maßnahmen ein. Hier sind auch die meisten Änderungen eingetreten. Beschrieben werden: Füllen von Rissen und Fugen, Ausbessern von Kantenschäden, nachträgliches Verdübeln und Verankern, Festlegen und Heben von Platten, Verbessern der Entwässerung, Bearbeiten von Oberflächen, Imprägnieren, Erneuern von Platten und Plattenteilen, Aufbringen von Oberflächenschutzschichten, Erneuern von Betonfahrbahnen in Beton- und Asphaltbauweise. Die umfangreichsten Änderungen haben sich bei den Ausführungen über das Aufbringen von Oberflächenschutzschichten ergeben, da hier in den zurückliegenden Jahren mit verschiedenen Verfahren gute Ergebnisse erzielt wurden. Beim Füllen von Rissen und Fugen wurde aufgrund der positiven Erfahrungen die Verwendung von Elastomerprofilen neu aufgenommen. Als Anhang zum Merkblatt sind Empfehlungen erarbeitet worden für eine Verbesserung der Befahrbarkeit und Erhöhung der Verkehrssicherheit auf bestehenden Decken. Es wurde dabei insbesondere an die Straßen in den neuen Bundesländern gedacht, um hier für eine mittelfristige Nutzungsdauer Instandsetzungsverfahren anzubieten. Es ist beabsichtigt, das Merkblatt in der Zukunft nicht mehr fortzuschreiben, sondern in eine ZTV-Erhaltung einzubringen.