Detailergebnis zu DOK-Nr. 43359
Ruhender Radverkehr - Vom Fahrradständer zur Fahrradabstellanlage
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Bausteine H. 10, 1990, 70 S., zahlr. B, Q / Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS)
Das in der Reihe "Bausteine für die Planungspraxis in Nordrhein-Westfalen" erschienene Heft bietet vielfältige Planungs- und Entwurfshilfen. Die Spannweite reicht von den Nutzungsanforderungen über die Standortwahl, den Flächenbedarf und die Fahrradhaltertypen bis hin zu den rechtlichen Grundlagen und den Finanzierungsmöglichkeiten. Besonders lesenswert und mit vielen guten Bildbeispielen dokumentiert ist das Kapitel "Standorte für Fahrradabstellanlagen". Hier werden die Anforderungen beschrieben, die an das Fahrradparken u.a. in und bei Wohngebäuden, in Einkaufsbereichen, bei öffentlichen Gebäuden, an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, bei Schulen und bei Freizeiteinrichtungen zu stellen sind. Bei der Bildauswahl wurde offensichtlich auch großer Wert gelegt auf die Veranschaulichung stadtbildverträglicher Lösungen. Das beim Flächenbedarf herausgestellte Grundmaß von 70 cm Achsabstand kann nach inzwischen vorliegenden Erfahrungen und der Weiterentwicklung des Fahrradangebots und der Fahrradnutzung (z.B. mit Kindersitz oder Einkaufskorb) nicht mehr als "bequem" akzeptiert werden; die daraus abgeleiteten Vorschläge zum Parkflächenentwurf entsprechen eher einem Mindeststandard. Eine kritische Bewertung von Fahrradhaltertypen wird von zahlreichen Detailaufnahmen begleitet. Für die Bedarfsermittlung wird eine an die Richtzahlen-Tabellen für den Kraftfahrzeugverkehr angelehnte Zusammenstellung zur Verfügung gestellt, deren Angaben als "Mindestwerte" verstanden werden sollen. Es ist fraglich, ob der deutlich "empfindlichere" (Topographie, ÖV-Erschließung, Wege-Angebot usw.) Radverkehr nach ähnlichen Kategorien wie der Pkw-Verkehr eingeschätzt werden kann. Die insgesamt gesehen sehr nützliche Broschüre wird abgeschlossen mit relativ allgemein gehaltenen Planungshinweisen und einigen Stichworten zu Rechtsfragen und zur Finanzierung.