Detailergebnis zu DOK-Nr. 43362
Ansprüche und Grenzen der Anwendung von UQZ für das Landschaftsbild
Autoren |
S. Heinig |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 8 (1994) H. 4, S. 220-223, zahlr. B, Q
Umweltqualitätsziele (UQZ) für die Landschaftsbildbewertung werden am Beispiel einer durchgeführten Plan-UVS zur Standortfindung eines Gewerbe- und Industriegebiets vorgestellt. Ansprüche und erkannte Grenzen werden mit Hilfe von Fotosimulationen beispielhaft entwickelt. Bei der überregionalen Landschaftsbildanalyse wurden die in Frage kommenden Bereiche zunächst in landschaftsästhetischer Sicht eingeschätzt und geomorphographischen Landschaftsbildeinheiten zugeordnet. Unter Einbeziehung der topographischen Gegebenheiten und der Sichtverschattungen durch die Realnutzung wurden sodann die regionalen Sichtbeziehungen nach der Methode Nohl ermittelt. Dabei kam der Fotosimulation große Bedeutung zu. Bei der Aufstellung von Leitbildern wurden Grenzen zu vorliegenden Raumplanungen offenbar, die keinerlei Leitlinien für das Landschaftsbild entsprechend § 1 BNatSchG enthalten. Die Findung der UQZ erfolgte über indirekte Schlüsse zu Aussagen zum Arten- und Biotopschutz, Erholungsfunktion etc. sowie über vergleichende Landschaftsbildanalysen. Das Leitbild wurde einer Datenerhebung naturräumlicher Eigenarten, Empfindlichkeiten und Belastungen vorangestellt. Die Ausformulierung der UQZ erfolgte auf der konkreten Ebene der Plan-UVP ohne Berücksichtigung nicht realisierbarer großräumiger Idealvorstellungen. Zu vermeiden sind visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Bebauung, insbesondere auf Kuppen und oberen Hangbereichen, die Zersiedlung, Zerschneidung und Barrierenbildung, reliefändernde Abgrabungen und Aufschüttungen. Zu erhalten und zu entwickeln sind vorhandene historische Landnutzungen, zusammenhängende kulturraumtypische Baum- und Strauchhecken, landschaftsgliedernde und -prägende Elemente wie Gehöfte, Hütten, Einzelbäume, Waldränder. Die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung eines Sichtschutzes und der schnelleren Einbindung der Gebäudekomplexe in das Landschaftsbild durch Bepflanzungen gehören zum Standard der UQZ.