Detailergebnis zu DOK-Nr. 43433
Spezielle Probleme bei Brückenbauwerken in den neuen Bundesländern - Teil 1: Nachrechnung von Gewölbebrücken - Teil 2: Schubsicherung bei Fertigteilträgern BT 70 und BT 50
Autoren |
H. Haser R. Kaschner |
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Sachgebiete |
15.1 Belastungen und Belastungsannahmen 15.3 Massivbrücken |
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Brücken- und Ingenieurbau H. B 5, 1994, 43 S., zahlr. B, T, Q
Zu Teil 1: In die Tragfähigkeitseinstufung der Straßenbrücken der neuen Bundesländer in Lastklassen nach DIN 1072 sind eine Vielzahl von Gewölbebrücken einzubeziehen. In der geführten Untersuchung werden die Besonderheiten der Nachrechnung mit den gültigen Anforderungen bei der Neuplanung verglichen. Schlußfolgernd werden für die Nachweisführung Vereinfachungen (z.B. Bedingungen für die Anwendung des Stützlinienverfahrens) vorgeschlagen. Ferner werden Hinweise für die Anwendung von Rechenprogrammen und anderer Hilfsmittel (z.B. Tabellen) gegeben. Zu Teil 2: In den neuen Bundesländern stehen eine große Anzahl von Fertigteilbrücken unter Verkehr. Bei den Typen BT 50 und BT 70 (Bauausführung zwischen 1966 und 1979) blieb die seit den 70er Jahren geforderte Vorschriftenverschärfung, insbesondere bei der Schubbemessung, unberücksichtigt. Untersucht wurde, inwieweit Abstriche an die Tragfähigkeit dieser Bauwerke erforderlich sind. Die Untersuchung erstreckt sich auf den für die schiefen Hauptzugspannungen maßgebenden Übergang von Hohl- und Vollquerschnitt. Im Ergebnis kann auf den Nachweis der schiefen Hauptzugspannungen verzichtet werden, wenn die aufgezeigten Bedingungen eingehalten wurden und keine Nutzlasterweiterung aus ständigen und Verkehrslasten erfolgt.