Detailergebnis zu DOK-Nr. 43445
Sicherheits-DIN-Normen und Anscheinsbeweis
Autoren |
H. Kroitzsch |
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Sachgebiete |
3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes |
Baurecht 25 (1994) Nr. 6, S. 673-677
Der Aufsatz behandelt die Auswirkungen der Nichtbeachtung von DIN-Normen in Haftpflichtprozessen, also auch bei behaupteten Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht. Soweit DIN-Normen Maßstäbe für ein fachgerechtes technisches wirtschaftliches Verhalten im Sicherheitsbereich enthalten, kann ihre Nichtbeachtung in einem Haftpflichtprozeß folgende Auswirkungen haben: 1. Es besteht ein allgemeiner Erfahrungssatz, daß ein Schädiger, der eine Sicherheits-DIN-Norm nicht beachtet hat, durch sein Verhalten den Schaden verursacht hat. Im Streitfall wird ein Gericht einen derartigen Erfahrungssatz als sogenannten Prima-facie-Beweis berücksichtigen. Der Schädiger müßte also den Gegenbeweis führen, daß der Schaden nicht auf die Verletzung der DIN-Norm zurückzuführen ist. 2. Die Nichtberücksichtigung einer DIN-Norm begründet in der Regel den Vorwurf eines schuldhaften Verhaltens, weil die DIN-Norm auch die jeweiligen Verhaltenspflichten der Anwender festlegt.