Detailergebnis zu DOK-Nr. 43449
Gütenachweisverfahren - Qualitätsmanagement
Autoren |
H. Els |
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Sachgebiete |
4.1 Organisation (Struktur, Qualitätssicherung) |
Asphalt 28 (1994) Nr. 8, S. 9-16, 8 B
Die Gütenachweise gehören zum Qualitätsmanagement eines Betriebes. Moderne Qualitätsmanagements QM's beziehen europäische Regelungen ein. Das Qualitätssicherungssystem QSS legt für den Betrieb die Aufbauorganisation, Verantwortlichkeiten, Verfahren und Mittel zur Verwirklichung des Qualitätsmanagements fest. Die Qualitätssicherung QS umfaßt alle geplanten und systematischen Mittel zur Erfüllung aller Qualitätsanforderungen. Gute Qualitätssicherungssysteme dienen der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen und sichern zufriedene Kunden. Im Zuge der Just-in-Time-Fertigung müssen auch die Zulieferbetriebe QSS'e einführen, um Aufträge zu erhalten. Die QSS'e sind von dritten, speziell zugelassenen, Stellen zu überwachen und zu zertifizieren. Die Eigenüberwachung an Asphaltmischanlagen nach TLG-Asphalt ist Bestandteil des QSS's. Der europäische Bauverband ZDB FIEC wies 1993 eine große Zunahme bei der Zertifizierung der Bauunternehmen aus. In Deutschland wird zur Zeit eine Anleitung zur Aufstellung von Qualitätshandbüchern für die Herstellung von Asphalt erarbeitet. Grundlage für den "europäischen Asphalt" ist die Bauproduktenrichtlinie aus dem Jahre 1989. Die europäische Union verfolgte zwei wesentliche Ziele: die Sicherheit und Gesundheit der Einwohner und den Abbau von Handelsbarrieren. In den drei für den Straßenbau wichtigen Forderungen (Mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Nutzungssicherheit, Schallschutz) weist das CE-Zeichen aus, daß die Baustoffe die europäischen Normen erfüllen, was mit dem Konformitätsbescheiniungsverfahren bestätigt wird. Die harmonisierte europäische Asphaltnorm wird die Anforderungen an die Asphaltsorten, die Prüfungen der Asphalteigenschaften und Eigen- und Fremdprüfungen vorschreiben. Nationale Besonderheiten sollen durch die Festlegung von Klassen und Sorten zum Teil gesichert werden können. Der vorliegende Beitrag enthält den Vorschlag eines europäischen Güteüberwachungssystems. Dieser Vorschlag kommt dem in Deutschland nach TLG-Asphalt praktizierten System nahe. Neu sind die Schritte zum CE-System und zur Konformitätserklärung. Die Mitarbeit aller kompetenten Gremien hat zu sichern, daß auch in Zukunft Qualitätsmischgut hergestellt wird.