Detailergebnis zu DOK-Nr. 43451
Gütenachweise in der Europäischen Union
Autoren |
E. Wittmann |
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Sachgebiete |
4.1 Organisation (Struktur, Qualitätssicherung) 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung |
Asphalt 28 (1994) Nr. 8, S. 18-26, 12 B
Derzeitig liegen noch keine mandierten Europäischen Normen EN vor. Bis dahin gelten in Deutschland die nationalen Vorschriften, also TLB-Asphalt und RAP Str. Beim Import von Produkten ist nach den Vorschriften des Bestellerlandes zu prüfen und zu überwachen, es gilt hierfür die Bauproduktenrichtlinie BPR, Artikel 16. Weitere Grundsatzfestlegungen der EU enthalten Artikel 13 mit Anhang III für die Konformitätsbescheinigung, Artikel 18 mit Anhang IV für die Zulassung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifikationsstellen. Noch sind die Kriterien der BPR zu abstrakt. Die Technischen Komitees TK's erarbeiten weitere Festlegungen für die Prüfung der Bauprodukte nach Art und Umfang und für die Konformitätsbescheinigung. Von gleicher Bedeutung ist die Bearbeitung harmonisierter EU-Normen. Nach Ansicht der Industrie sollen Eigen- und Fremdüberwachung vorgesehen werden. Kontrollprüfungen sind Sache des Bestellers und werden nicht in die gesamteuropäischen Regelungen übernommen. Je effizienter und transparenter die Eigenüberwachung erfolgt, um so weniger umfangreich werden die Kontrollprüfungen sein müssen. Es gibt bei den Mitgliedsländern die Tendenz zur Minimierung des Aufwandes beim Konformitätsbescheinigungsverfahren.