Detailergebnis zu DOK-Nr. 43755
Verschenken Sie kein Geld an ihre Auftraggeber
Autoren |
H.-G. Witte |
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Sachgebiete |
4.2 Berufsfragen, Arbeitsschutz |
Baugewerbe 75 (1995) Nr. 6, S. 149-152, 1 B, 1 T
Ein Auftrag wird erteilt, aber noch während der Bauzeit ändert der Bauherr die vertraglich festgelegten Arbeiten. Es entstehen zusätzliche Leistungen. In einem Vertragsnachtrag ist exakt leistungs- und mengenmäßig die Mehrleistung für die spätere Abrechnung festzulegen. Für die Berechnung der Mehrkosten im Baustellenbereich ist innerbetrieblich der getrennte Ausweis für Allgemeine Geschäftskosten AGK und Baustellengemeinkosten BGK erforderlich. Die Kalkulation der BGK muß für den Bauherrn nachvollziehbar sein. Vor Baubeginn ist auf der Grundlage der Kalkulation ein detaillierter Bauablaufplan als Vertragsbestandteil zu bestätigen. Spätere Änderungen mit Einfluß auf den Bauzeitenplan und Arbeitsablauf, das heißt Ursache von Arbeitsunterbrechung, Behinderung, Mehrleistung, sind dem Bauherrn schriftlich mit Hinweis auf enstehende Mehrkosten und Anspruch auf Vergütung der BGK anzuzeigen. Während der Bauzeit sind Baustellen- und Tagesbericht anzufertigen in denen alle wichtigen Einzelheiten zum Bauablauf und Vorkommnissen festzuhalten sind. Die exakte Angebotskalkulation für die Baustellengemeinkosten ist wichtig für die Ertragsstrategie des Betriebes. Ziel des Unternehmens muß es sein, die Differenz zwischen geplanten und tatsächlich entstandenen BGK bezahlt zu bekommen. Es werden Hinweise für die betriebsinterne Kostenerfassung und für die strategische Kalkulations- und Kostenarbeit, einschließlich Vertragsarbeit gegeben. Die realen Baustellengemeinkosten BGK können bis zu 20 % betragen. Die Anwendung der Einheitspreiskalkulation oder Randkalkulation wird der Bedeutung für die Ertragsstrategie des Betriebes nicht gerecht.