Detailergebnis zu DOK-Nr. 43857
Allzuoft als lästige, unproduktive Nebensache betrachtet - Funktion der Bauabrechnung gemäß VOB
Autoren |
D. Klemp |
---|---|
Sachgebiete |
4.2 Berufsfragen, Arbeitsschutz 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Bauwirtschaft 49 (1995) Nr. 3, S. 70-74, 1 B
Der Artikel befaßt sich ausschließlich mit der Abrechnung von Bauleistungen gemäß VOB, deren Ziel die Erstellung der Rechnung (einschließlich beigefügter Berechnungen, Zeichnungen und anderer Belege) ist. Das "Aufmaß" ist als Leistungsfeststellung entscheidender Teil der Abrechnung, wobei bisher kaum Wert auf die Trennung von Ist- und Soll-Werten gelegt wurde. Am Beispiel der Ermittlung der Frostschutzmassen im Straßenbau wird die Notwendigkeit frühzeitiger Festlegungen, Vereinbarungen und Mengenberechnungen gezeigt. Die vom Auftragnehmer fertiggestellten Teile der Abrechnung sollten unverzüglich dem Auftraggeber vorgelegt werden. Für Auftragnehmer- und Auftraggeberseite werden die mit der Abrechnung befaßten Personen (z.B. Oberbauleiter, Kalkulator usw. / Bauwart, Amtsleiter usw.) und ihre Rolle genannt. Ebenso werden Risiken und Nachteile mangelnder Sorgfalt bei der Erstellung angesprochen. Laut VOB fällt die Erstellung der Abrechnung dem Auftragnehmer bzw. einer von ihm beauftragten Stelle zu. Gleichzeitig weist der Artikel auf die Risiken bei der Bearbeitung durch ein vom Auftraggeber eingeschaltetes Ingenieurbüro hin. Resultierend aus der Feststellung, daß die Rolle der Bauabrechnung gemäß VOB allgemein unterschätzt wird, finden sich am Schluß des Artikels Vorschläge für die Praxis, die die Bauabrechnung aufwerten und vereinfachen helfen sollen.