Detailergebnis zu DOK-Nr. 43870
Planungspraxis - Erfahrungen und Forderungen des Planers mit bzw. an Biologen und Behörden
Autoren |
D. Bruns |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 636, 1993, S. 39-48, 7 B, 4 T
Die Methoden der Bewertung von Eingriffen haben sich stärker verfeinert, als die Qualität der Grundlagen und ihrer Aufbereitung durch Fachleute, die wohl häufig mit dem Wesen einer UVP nicht ausreichend vertraut sind. Der biologische Fachbeitrag steht bei einer UVP gleichgewichtig neben anderen Belangen, z.B. Wasser, Klima, Lärm und muß daher konkrete Entscheidungsgrundlagen liefern. Entsprechend der Forderung, Beeinträchtigungen zu vermeiden oder auszugleichen, muß für jeden Planungsschritt eine Aussage in der passenden Darstellungsschärfe gefunden werden. In der Vorstudie sollen die Konflikte vermieden, in der UVS die Beeinträchtigungen gering gehalten, im LBP die unvermeidbaren Beeinträchtigungen gemindert und ein Ausgleich/Ersatz gefunden werden. Zunächst müßten Umweltqualitätsziele als Leitbilder entwickelt und untermauert und Vorstellungen dargelegt werden wie diese Ziele zu erreichen sind. Eine Schlüsselfunktion in der Einstufung nimmt die Empfindlichkeit ein; sie legt sich auf die Bewertung des Eingriffes selbst und auf die Ausdehnung des Einwirkungsraumes und sie kann je nach Funktion der Faktoren untereinander sehr unterschiedlich ausfallen (Trenneffekte). Für die Linienauswahl ist eine höhere Informationsdichte beim Variantenausgleich erforderlich, es besteht aber häufig aufgrund des Spezialisten-Bewußtseins kein Konsens, welche Untersuchungen zu leisten sind. Um Optimierungsmaßnahmen auf der festgesetzten Variante durchzuführen, sind wiederum genauere Grundlagen zu erheben. Entgegen der rechtstheoretischen Vorgabe, besteht weitgehend Einvernehmen darüber, daß günstigenfalls immer nur einige Beeinträchtigungen eines Eingriffes funktional voll ausgeglichen werden können. Es gilt auch hier, die Grenzen der Renaturierbarkeit zu erkennen und zu akzeptieren. Eine Beweissicherung, sowohl für das Maß der Beeinträchtigung als auch für den Erfolg der Kompensation, ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Es ist erforderlich, auf einer breiten Basis von Beispielen den ökologischen Leitbildern eine empirische Bestätigung und höhere Glaubwürdigkeit zu geben.