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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44112

Übereinstimmungsnachweis (Güteüberwachung) für Zement - Erläuterungen zum Entwurf von DIN 1164-2

Autoren
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung
9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk

Beton 45 (1995) Nr. 8, S. 562-568, 6 B, 3 T, zahlr. Q

Die Güteüberwachung genormter Baustoffe bildet in der Bundesrepublik Deutschland eine wesentliche Voraussetzung für die zuverlässige Herstellung von Bauteilen und Bauwerken. Ähnlich wie bei anderen Baustoffen wird die nationale Normung von Zement zunehmend durch die allmähliche Anpassung und Annäherung an europäische Regelwerke geprägt. Unter anderem wurde die europäische Vornorm ENV 197-2 verabschiedet, in der das Verfahren für die Bewertung der Konformität von Zement mit den Anforderungen der Norm festgelegt ist. Diese Festlegungen bilden gemeinsam mit den ebenfalls europäisch als Entwurf verabschiedeten Konformitätskriterien die Basis für die Überarbeitung des Teils 2 der DIN 1164. Darüber hinaus berücksichtigt die neue DIN 1164-2 auch die Vorgaben der neuen Landesbauordnungen. Die durch das deutsche Bauproduktengesetz 1992 erfolgte Umsetzung der Europäischen Bauproduktenrichtlinie in nationales Recht machte eine Anpassung der Landesbauordnungen, in denen die Verwendung von Bauprodukten geregelt ist, erforderlich. Eine Musterbauordnung faßt die von den Bauprodukten zu erfüllenden Anforderungen unter dem Begriff "technische Regeln" zusammen und fordert für Bauprodukte einen Übereinstimmungsnachweis mit den technischen Regeln. Wegen der Bedeutung des Zements für die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Betonbauwerken fordern die Landesbauordnungen einen Übereinstimmungsnachweis für Zement durch Übereinstimmungszertifikat. Voraussetzung für die Erteilung eines Zertifikats durch eine Zertifizierungsstelle ist sowohl eine werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller als auch eine Fremdüberwachung durch eine Überwachungsstelle. Als zentrales Instrument der werkseigenen Produktionskontrolle gilt das Werkqualitätshandbuch. Zur Transparenz der werkseigenen Produktionskontrolle gehört darüber hinaus ein angemessenes Dokumentationssystem für alle wichtigen Herstellabläufe. Die Fremdüberwachung wird durch eine anerkannte Überwachungsstelle durchgeführt und besteht aus einer Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachungsprüfungen des versandbereiten Zements. Für neue Zementwerke enthält die neue DIN 1164-2 Beurteilungskriterien für die Produktionseinrichtungen und für Labors.