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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44437

Leitplan für die Infrastruktur 1993-2007 (Orig. span.: Plan director de infraestructuras 1993-2007)

Autoren
Sachgebiete 0.20 Straßen- und Verkehrswesen (Länderberichte)

Madrid: Ministerio de Obras Públicas, Transport y Medio Ambiente, 1994, 427 S., zahlr. B, T

Die Veröffentlichung ist das durch Beschluß des spanischen Ministerrates, vom 04. März 1994 bestätigte Dokument für die Weiterentwicklung und den Ausbau der Infrastruktur für den Zeitabschnitt von 1993 bis 2007. Mit diesem Plan soll die breite Öffentlichkeit über die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in Spanien informiert werden. Der erste Abschnitt befaßt sich mit den Zusammenhängen zwischen Territorium und Infrastruktur. Die Integration Spaniens in die westeuropäische Staatengemeinschaft bezüglich der Verkehrsverbindungen wird modelliert. Ein speziell für Spanien entworfenes Territorialmodell wird beschrieben und auf die hinsichtlich der damit zusammenhängenden infrastrukturellen Tendenzen hingewiesen. Die Infrastruktur und die damit verbundenen ökonomischen Aspekte werden mitgeteilt. Im zweiten Abschnitt wird zunächst der außerörtliche Verkehr in seiner vielschichtigen Problematik und den sich daraus ergebenden Aufgabenstellungen behandelt. Ferner werden zum Stadtverkehr, in Abhängigkeit von ihrer Einwohnerzahl, Infrastrukturstrategien mitgeteilt. Für die Großstädte werden auch die Fernverbindungen mit der Eisenbahn und durch den Luftverkehr konzipiert. Im dritten Abschnitt werden die mit den Wasserressourcen verbundenen Aufgaben zur Wasserversorgung eingehend behandelt. Im vierten Abschnitt werden die mit der Entwicklung der Infrastruktur zu beachtenden Notwendigkeiten der Umweltverträglichkeit mitgeteilt. Die Vorgehensweise und die Kosten des Umweltschutzes werden erörtert. Der fünfte Abschnitt befaßt sich mit der Forschung und Entwicklung hinsichtlich der Infrastruktur, wobei auf juristische Aspekte, die objektive Sozioökonomie, die Vorgehensweise und Schwerpunkte der Forschung sowie auf die Finanzierung durch Aufteilung der Haushaltsmittel eingegangen wird. Der sechste Abschnitt beinhaltet Darlegungen zur Wirtschaftlichkeit und Finanzierung des Gesamtplanes entsprechend den in den einzelnen Abschnitten des Gesamtplanes behandelten Sachverhalten, wobei letztlich eine Nutzenbetrachtung durchgeführt wird.