Detailergebnis zu DOK-Nr. 44445
Der Entscheidungskonflikt bei losweiser oder komplexer Vergabe von Bauleistungen
Autoren |
W. Stern |
---|---|
Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
VOB aktuell H. 2, 1995, S. 20-28
Die VOB nennt und definiert in Teil A, § 4 Teillose und Fachlose, die jeweils gesondert vergeben werden sollen oder können. Die Aufteilung eines großen Bauprojektes in Teillose ist im Verkehrswege- und Brückenbau relativ einfach durchzuführen. Bei Gebäuden bieten sich verschiedene Arbeiten als Fachlose an, während bei Brückenbauten eine Aufteilung in Fachlose offensichtlich nicht sinnvoll ist. Eher ist diese schon im Straßenbau möglich. Neben der Betrachtung der Vergabe von reinen Bauleistungen ist heute auch die Vergabe der Bauausführung mit Planung, mit Finanzierung und/oder mit Betreiben der baulichen Anlage zu berücksichtigen. In der VOB finden sich diese Arten der Vergabe nicht, die nur in komplexer Form an Generalunter- oder -übernehmer oder an Totalunter- oder -übernehmer erfolgen können. Auftraggeberbezogene und auftragnehmerbezogene Kriterien sind für die Auswahl der Vergabeart zu berücksichtigen, und Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sollen dabei im Vordergrund stehen. Auftraggeberbezogene Kriterien können planungstechnischer, planungsrechtlicher, ausführungstechnischer, ausführungsrechtlicher und personalkapazitiver Art sein. Auftragnehmerbezogene Kriterien sind baumarktbezogen und sollen die ausgewogene Struktur der Bauwirtschaft berücksichtigen. Erläutert werden diese Überlegungen an der Vergabepraxis im Bundesfernstraßenbau mit zusammenfassenden Zahlen und an Beispielen. Die auftragvergebende Stelle muß sich von Fall zu Fall mit den Gegebenheiten auseinandersetzen, um eine sachgerechte Entscheidung zwischen komplexer oder losweiser Vergabe zu treffen, wobei die praktischen Erkenntnisse aus allen Bereichen zu berücksichtigen sind.