Detailergebnis zu DOK-Nr. 44448
Parkraum- und Verkehrsregelungen für Innenstädte - Heft 2 zum Forschungsvorhaben: Umweltschonender Stadtverkehr in den fünf neuen Ländern
Autoren |
W. Draeger K. Lorenz-Hennig G. Falkenberg |
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Sachgebiete |
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung 5.3.2 Verkehrssystem-Management 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Berlin: Umweltbundesamt, Texte 71/94, 1994, 84 S., zahlr. B, Q
Die Siedlungsstruktur in Ostdeutschland mit Großwohnanlagen (Plattensiedlungen) hatte eine Zersiedelung wie im Westen und eine Suburbanisierung verhindert und zu guten Voraussetzungen für den ÖPNV geführt. Seit der Wiedervereinigung ist die Verkehrsbelastung vor allem der Innenstädte jedoch stark angestiegen. In der Studie werden verschiedene Möglichkeiten zur Verringerung des Autoverkehrs in den Innenstädten vorgestellt. Dazu gehören zunächst die bekannten Maßnahmen der Verkehrsberuhigung (Tempo-30-Zonen, Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche, Verkehrsberuhigte Bereiche) und Maßnahmen zur Beschränkung der Zufahrt in die Innenstädte wie Fußgängerzonen und autoarme Innenstädte. Letztere können über ordnungsrechtliche Beschränkungen (Anlieger, Anlieferer frei) realisiert werden, wie Beispiele im Ausland (Bologna), aber auch im Inland (Lübeck, Halle an der Saale) beweisen. Weitere Möglichkeiten der Begrenzung der Innenstadtzufahrt bieten die wechselweise Zulassung nach geraden/ungeraden Autonummern (Athen), die Zufahrt nach Emissionsgrad oder Besetzung. Als monetäre Zulassungsregelungen kommen Vignetten (Singapur), Maut (Stockholm) oder eine Nahverkehrsabgabe infrage. Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs besteht in der Parkraumbewirtschaftung. In diesem Zusammenhang wird das Beispiel Halle an der Saale erläutert. Weitere Ausführungen befassen sich mit der Stadtverträglichkeit des Güterverkehrs sowie mit der Förderung des ÖPNV, des Fußgänger- und des Radverkehrs.