Detailergebnis zu DOK-Nr. 44544
Empfehlungen für die Abhandlung der Eingriffsregelung beim Bundesfernstraßenbau
Autoren |
P. Smeets S. Damaschek |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 668, 1994, 74 S., 4 B, zahlr. T, Q
Das vorliegende Forschungsvorhaben diente der Erarbeitung eines inhaltlich geschlossenen Diskussionspapiers zur Behandlung von Eingriff und Ausgleich beim Bau von Bundesfernstraßen. Hierbei sollten neben inhaltlichen Aspekten über die zu berücksichtigenden Beeinträchtigungen bei Eingriffen durch Straßenbauvorhaben mögliche Hilfen zur Ermittlung eines angemessenen Ausgleichs gegeben werden. Der Stand der Planungspraxis bzw. die bis dahin übliche Vorgehensweise wurden zusammengestellt und zu einer Diskussionsvorlage zusammengefaßt. In einer Vielzahl an Diskussionen wurden die zahlreichen offenen Fragen zu Inhalten und Vorgehensweise auf der Grundlage vorbereiteter Besprechungsunterlagen abgehandelt. Ergebnis des Forschungsvorhabens ist eine Vorlage für ein Merkblatt über Beurteilungskriterien bei straßenbedingten Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zur Ermittlung und Vermeidung des Eingriffs und zum Ausgleich. Das Schwergewicht der Arbeit liegt eindeutig auf der Darlegung des Vorgehens bei der Ermittlung des Eingriffs einschließlich der dazu erforderlichen Untersuchungsinhalte. Ebenso werden Hilfen für die Bewertung der Beeinträchtigungen und zur Ermittlung des funktionsbezogenen Ausgleichs gegeben. Für die Bearbeitung Landschaftspflegerischer Begleitpläne werden Arbeitshilfen bereitgestellt. Diese umfassen konkrete Angaben über die Bedeutung und die Merkmale von Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie Hilfmittel zur Erfassung. Zur Ermittlung, Beschreibung und Wertung der Art von Beeinträchtigungen, der Wirkintensität und der Wirkungszusammenhänge sowie zur Beeinträchtigungsintensität oder zur Erheblichkeit oder Nachhaltigkeit von Beeinträchtigungen werden ebenso Hinweise gegeben wie für die Möglichkeiten des Ausgleichs oder zur Ermittlung der Ausgleichbarkeit. Der Ausgleich hat sich an den beeinträchtigten Wert- und Funktionselementen zu orientieren. Ausgleichsmaßnahmen hängen in der Art und vom Umfang, von der Wiederherstellung der gestörten Werte und Funktionen ab, wobei u.a. 1. gleichwertige Funktionen, 2. Vernetzungsgrad, 3. Mindestgrößen als Entwicklungszeit wesentlich sind. Nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen sind zu ermitteln und für die Abwägung über die Zulässigkeit des Vorhabens aufzubereiten. Im Falle des Vorrangs für das den Eingriff begründende Vorhaben sind für alle nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen Ersatzmaßnahmen vorzunehmen.