Detailergebnis zu DOK-Nr. 44580
Umweltverträgliche Wiederverwendung pechhaltiger Straßenausbaustoffe
Autoren |
H. Pätzold |
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Sachgebiete |
9.2 Straßenpech (Straßenteer) 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Asphalt 29 (1995) Nr. 5, S. 43-53, 4 B, 2 T, 7 Q
Im Straßenbau wurde bis ca. 1980 Straßenpech ("Teer"), das umweltgefährdende Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Phenole als Bindemittel enthält, verwendet. Solange sich teerhaltige Straßenbaustoffe in der intakten Fahrbahnkonstruktion befinden, sind Beeinträchtigungen von Boden- und Grundwasser nicht zu erwarten. Der Verbleib teerhaltiger Stoffe in der Fahrbahnkonstruktion ist daher zulässig. Müssen teerhaltige Stoffe ausgebaut werden, kann - soweit bekannt - der Teergehalt nach Aktenlage bestimmt werden. Ansonsten wird eine Bestimmung an Bohrkernen bzw. Ausbaustücken mit der Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie (HPLC) oder mit der Dünnschichtchromatographie (DC) vorgenommen. Verwertungsbereich 1: (kein Abfall); < 40 mg/kg PAK (EPA); der Straßenausbaustoff gilt als nicht teerbelastet. Der Straßenausbaustoff sollte als Zugabematerial für Heißmischgut verwendet werden. Der Einbau des Materials unterliegt keiner Beschränkung. Verwertungsbereich 2: (objektiv Abfall); > 40 bis < 400 mg/kg PAK (EPA) oder < 0,25 Gew.-% Teer. Der Straßenausbaustoff ist mit Teer belastet. Das Material kann als Brechkorngemisch im kalten Zustand als Teilersatz der Frostschutzschicht eingesetzt werden, wenn es mit einer gebundenen Tragschicht überbaut und von unten durch kapillarbrechendes Frostschutzmaterial gegen Grundwasserzutritt gesichert wird. Verwertungsbereich 3: (objektiv Abfall); > 400 mg/kg PAK (EPA) oder > 0,25 Gew.-% Teer; der Straßenausbaustoff ist stark mit Teer belastet. Er muß gebrochen und durch Zugabe von hydraulischen Bindemitteln oder Bitumenemulsionen mit hydraulischen Bindemitteln kalt gebunden werden. Das gebundene Material ist als Teilersatz der oberen Frostschutzschicht bzw. als untere Tragschicht einzusetzen. Für die Anwendung hydr. Bindemittel hat die FGSV das "Merkblatt für die Verwendung von Ausbauasphalt und pechhaltigem Straßenaufbruch in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, Ausgabe 1994", und für die Verwendung von Bitumenemulsionen unter Zugabe von Zement das "Merkblatt für die Wiederverwendung pechhaltiger Ausbaustoffe im Straßenbau unter Verwendung von Bitumenemulsionen, Ausgabe 1993" herausgegeben. Die Einbindung teerhaltiger Ausgangsstoffe mittels Bitumenemulsionen ist zwar wirksam, vorhandene Grenzwerte aus NRW für Recyclingbaustoffe (z.B.: 3,0 µg/1 für die in der TVO genannten 6 PAK) werden jedoch zum Teil deutlich überschritten. Die Unterschreitung des NRW-Richtwertes wird nur bei Kombination beider Bindemittel (Bitumenemulsion und Zement) erreicht, wobei das Eluat mittels Trogverfahren gewonnen wird. Der Einbau teerhaltiger Baustoffen ist in einem Kataster zu dokumentieren.