Detailergebnis zu DOK-Nr. 44582
Bewertung und Prüfung des Schichtenverbundes im Asphaltstraßenbau
Autoren |
K. Charif |
---|---|
Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 11.2 Asphaltstraßen |
Asphalt 29 (1995) Nr. 8, S. 38-46, 5 B, zahlr. Q
Die Konzeption des standardisierten Asphaltoberbaus geht von einem in sich geschlossenen Mehrschichtensystem aus. Der Schichtenverbund hat die Aufgabe, Bewegungen zwischen den einzelnen Schichten bei Durchbiegung unter Verkehrsbelastung und bei temperaturbedingten Dehnungen zu verhindern. Die ZTV Asphalt-StB 94 und die ZTVT-StB 86 schreiben vor, daß zwischen allen Asphaltschichten und -lagen ein ausreichender Schichtenverbund erreicht werden muß. Das Auftreten von Schadensfällen infolge von mangelhaftem Schichtenverbund zeigt die Notwendigkeit für die Schaffung einer quantitativen Überprüfung und Beurteilung des erzielten Verbundes zwischen den eingebauten Schichten. Die Ursachen und Einflußgrößen auf die den Schichtenverbund bestimmende Scherfestigkeit sind in dem Bericht beschrieben. Die Vielfalt der Einflußfaktoren hebt die entscheidende Bedeutung der Bauausführung hervor. Die Notwendigkeit der quantitativen Bestimmung des Schichtenverbundes ist nicht nur mit der Feststellung bzw. Überprüfung der erzielten Verbundwirkung begründet, sondern auch für die Dimensionierung von Asphaltbelägen wesentlich. Das Prüfverfahren "Schichtenverbund nach Leutner" (direkter Abscherversuch) hat sich aufgrund der Ergebnisse von BMV-Forschungsvorhaben gegenüber anderen Verfahren (Abziehversuch, schwedische Schereinrichtung, Torsionsversuch) als geeignet gezeigt. Die aufgeführten Interpretationsbereiche des festgestellten Bewertungshintergrundes geben Anhaltspunkte für die Quantifizierung des Schichtenverbundes. Durch die Bestimmung von Wiederhol- und Vergleichsstreubereichen des genannten Prüfverfahrens ist eine Einstufung des Schichtenverbundes möglich. Die bisherigen positiven Erfahrungen legen die Forderung nahe, dieses Prüfverfahren in das Normenwerk aufzunehmen.