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Detailergebnis zu DOK-Nr. 44656

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau ZTVT-StB 95 (Ausgabe 1995)

Autoren
Sachgebiete 8.0 Allgemeines

Bonn: Bundesministerium für Verkehr, 1995, 116 S., 12 B, 20 T (FGSV-Nr. 999)

Das Bundesministerium für Verkehr führte mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 21/1995 vom 15. November 1995 die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen aufgestellten "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau", Ausgabe 1995 - ZTVT-StB 95 - im Benehmen mit den Obersten Straßenbaubehörden der Länder ein. Sie lösen die ZTVT-StB 86, Fassung 1990 ab. Die Gliederung der ZTVT 86, Fassung 1990, ist erhalten geblieben, allerdings im Abschnitt 3 um den Unterabschnitt "Verfestigungen" ergänzt worden. Die Überarbeitung wurde im wesentlichen notwendig a) durch die Neufassung der ATV DIN 18 299, 18 315, 18 316 und 18 317, b) durch die Aufnahme der Gleichwertigkeitsklausel gemäß ARS Nr. 14/1994, c) durch die Einpassung der neu erschienen Regelwerke für industrielle Nebenprodukte und Recyclingbaustoffe, sowie Aufnahme von Böden in den Abschnitt über Mineralstoffe, d) durch die Einarbeitung der bisher in den ZTVV-StB 81 enthaltenen Regelungen für Bodenverfestigungen in den Abschnitt 3.1 "Verfestigungen" der Frostschutzschicht, e) durch die Möglichkeiten der Anwendung neuer flächendeckender Prüfmethoden aus den ZTVE-StB 94 für die Prüfung der Verdichtung von Tragschichten ohne Bindemittel und f) durch die Neuregelungen für Abzüge bei Über- oder Unterschreitung von Grenzwerten. Nachdem die den Unterbau/Untergrund betreffenden Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen bereits in die ZTVE-StB 94 aufgenommen worden sind, sind damit die ZTVV-StB 81 vollinhaltlich ersetzt.