Detailergebnis zu DOK-Nr. 44711
Bevorrechtigung der Stadtbahn an Lichtsignalanlagen in Stuttgart
Autoren |
R. Unkhoff |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Veröffentlichungen aus dem Institut für Straßen- und Verkehrswesen (Univ. Stuttgart) H. 17, 1995, S. 125-139, 6 B, 1 Q
Die Bevorrechtigung der Stadtbahn ist nur eine von vielen Maßnahmen aus einem Paket zur Verbesserung des ÖPNV. Vorangegangen sind die Einführung neuer Stadtbahnwagen mit hohem Sitzplatzangebot, der Bau unabhängiger Fahrwege, der Bau von Hochbahnsteigen und die Einstellung des Fahrscheinverkaufs beim Fahrer (Umstellung auf Automaten). Die Bevorrechtigung wird auch als Vorrangschaltung bezeichnet und ist im Prinzip die Schaltung von bedarfsgerechten Freigabezeiten in Abweichung vom festen Umlauf der Signalanlage mit dem Ziel möglichst geringer Wartezeiten für den ÖPNV. Der Durchbruch der Bevorrechtigung gelang erst mit Hilfe neuer technischer Entwicklungen in der Mikroelektronik ab Anfang der achtziger Jahre. Das anfängliche Ziel, Grüne Wellen aufrecht zu erhalten, führte zu einer Vielzahl von sogenannten Signalzuständen mit einer entsprechend umfangreichen Zusatzlogik. Da der Aufwand hierfür zu groß wurde, wurde ab 1989 ein neues Steuerungsverfahren eingeführt. Dieses unterteilt sich in die Definition von Phasen, in Phasenübergangspläne und in Phasenaufrufpläne. Die Funktionsweise wird anhand von Abbildungen beispielhaft erläutert. Bei ein und zwei Stadtbahnlinien funktioniert dieses Verfahren gut. Bei drei Linien und 10-Minuten-Takt muß allerdings in beinahe jeden Umlauf eingegriffen werden und die Grünen Wellen müssen dann i.d.R. aufgegeben werden. Der Autor beschreibt weiterhin die erreichten Bevorrechtigungen und Nutzen für die Stadtbahn, die positiver ausfielen als erwartet. Eine Darstellung der Auswirkungen auf den Individualverkehr und der aufgetretenen Störungen beschließen den Beitrag.