Detailergebnis zu DOK-Nr. 44873
Planung und Realisierung von Fernstraßen im spanischen Recht
Autoren |
M. Rothe |
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Sachgebiete |
0.1 Straßengeschichte 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Berlin: Duncker & Humblot, 1996, 230 S., 5 B, 30 T, 251 Q (Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Bd. 32)
Auf der Grundlage eines Vergleichs öffentlich-rechtlicher Planung, Bau und Unterhaltung von Straßen in Deutschland und in Spanien untersucht der Autor die Realisierung von Fernstraßen in Spanien. Nach einer ausführlichen historischen Darstellung des Fernstraßenbaus in Spanien bis zur Verfassungsreform werden für die Zeit nach 1978 insbesondere die Bedeutung des Allgemeinen Straßenplans 1984/91 (I Plan de Carreteras) und die des Infrastrukturplans 1993-2007 (Plan Directeur des Infrastructuras) herausgearbeitet. Die folgenden Kapitel befassen sich mit der national-zentralisierten Planung von Fernstraßen des staatlichen Netzes, der Planung durch die Autonomen Gemeinschaften sowie der Entwicklung von Straßen durch kommunale Rechtsträger. Neben den Planungsbeteiligten und den von ihnen zu beachtenden öffentlichen Belangen wird die Finanzierung von Bau und Betrieb der Straßen beleuchtet. Die gesetzlichen Regelungen verpflichten nicht zuletzt aufgrund des Einflusses des Rechts der Europäischen Union zur stärkeren Berücksichtigung des Umweltschutzes. Erheblichen Anteil an einer zügigen Verwirklichung der Straßenbauvorhaben kommt den nationalen Enteignungs- und Entschädigungsregelungen sowie einem straffen Fristensystem auf der Grundlage des Fernstraßengesetzes LC 1988 zu.