Detailergebnis zu DOK-Nr. 44889
Sicherheitsvergleich der Knotenpunktgrundformen Kreuzung und Rechtsversatz an Straßen außerhalb bebauter Gebiete
Autoren |
R. Schnüll T. Richter |
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Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 683, 1994, 140 S., zahlr. B, T, 73 Q (DIN A4)
Ziel dieser Forschungsarbeit ist die Erarbeitung von Empfehlungen für die Einsatzbereiche der Knotenpunktgrundformen I (Kreuzung) und V (Rechtsversatz) ohne Lichtsignalanlagen. Auf der Grundlage von Unfalluntersuchungen, der Auswertung praktischer Erfahrungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse wurden die Sicherheitseigenschaften der Knotenpunktgrundformen I und V ermittelt. Weiterhin wurden die Untersuchungen auf Streckenabschnitte ausgeweitet und die mittleren Pkw-Reisegeschwindigkeiten einbezogen, um Aussagen über die Abhängigkeit zwischen Knotenpunkten und knotenpunktfreien Streckenabschnitten zu erhalten. Die mittleren Pkw-Reisegeschwindigkeiten lagen zwischen 71 und 86 km/h und damit deutlich höher als die nach den RAS-Q zu ermittelnden. Sie genügen damit in vielen Fällen der Verbindungsfunktionsstufe A II nach den RAS-N. Der Vorher-Nachher-Vergleich der Verkehrssicherheit von umgebauten Kreuzungen brachte eine deutliche Verbesserung durch den Umbau in einen Rechtsversatz. Auf der Grundlage der empirischen Untersuchungen und Beispielrechnungen wurden Aussagen zur Leistungsfähigkeit, Umfeldverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit der untersuchten Knotenpunktgrundformen getroffen. Fazit der Untersuchungen ist, daß Kreuzungen systembedingt ein deutliches höheres Unfallrisiko haben als Rechtsversatze und andere Knotenpunktgrundformen. Aus diesem Grunde sollten Kreuzungen nur an schwach belasteten und langsam befahrenen Straßen eingesetzt werden. Bei höheren Belastungen und größeren durch den Ausbau bedingten Streckengeschwindigkeiten sollte man Kreuzungen signalisieren oder auf andere Knotenpunktgrundformen zurückgreifen. Rechtsversatze hingegen haben eine deutlich bessere Verkehrssicherheit. Die dennoch vorkommenden schweren Unfälle mit Personenschäden wurden von Linksein- und Linksabbiegern verursacht, die mit von links kommenden bevorrechtigten Fahrzeugen kollidierten. Verbesserungen kann hier die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie ggf. deren Überwachung bringen.