Detailergebnis zu DOK-Nr. 45024
Anforderungen an die Griffigkeit von Straßenoberflächen
Autoren |
N. Andreae |
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Sachgebiete |
14.1 Griffigkeit, Rauheit |
Asphalt 30 (1996) Nr. 5, S. 17-22, 2 B, 5 T
Die ausreichende Griffigkeit der Straßenoberfläche ist eine Voraussetzung für ihre Verkehrssicherheit. Anforderungen an die Griffigkeit werfen jedoch technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen auf. Da auf einer griffigen Straßenoberfläche weniger Unfälle geschehen, rechtfertigt der volkswirtschaftliche Nutzen die eventuellen Mehrkosten für den Einsatz polierresistenter Mineralstoffe. Die Griffigkeit wird durch die Mischgutkonzeption und durch den Einbau (Temperatur des Mischgutes auf der Baustelle) beeinflußt. Der Auftragnehmer muß bei der Bestellung des Mischgutes also die entsprechenden Forderungen stellen und deren Einhaltung überwachen. Die Griffigkeit unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen. Darum ist im Richtlinienentwurf die Meßzeit auf Mai bis Oktober begrenzt. Es werden zwei Zustandswerte unterschieden. Der Warnwert beschreibt einen Zustand, bei dem die Analysen der Ursachen einsetzen und entsprechende Maßnahmen geplant werden sollten. Der Schwellenwert erfordert sofortige Erhaltungsmaßnahmen oder Verkehrsbeschränkungen. Die Einführung einer Richtlinie hat straf- und haftungsrechtliche Folgen. Nach § 323 des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer bei Planung, Leitung oder Ausführungen eines Baues gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen gefährdet. Die Straßenverwaltung haftet aus diesem Grund, wenn sie nach Abnahme der Straße keinerlei Vorkehrungen für eine bestimmte Mindestgriffigkeit getroffen hat. Es wäre daher sinnvoll, grundsätzlich vor Inbetriebnahme einer Straße die Griffigkeit zu messen, auch wenn die Zeit zwischen November und April liegt.