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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45045
Vier Stopsignale an einer Verzweigung
Autoren |
C. Sbicego |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.11 Knotenpunkte |
Straße und Verkehr 82 (1996) Nr. 6, S. 308-310, 1 B, 8 Q
Der Bundesrat ist in einem Beschwerdeentscheid zu dem Schluß gekommen, daß das Anbringen von vier Signalen «Stop» an einer vierarmigen Verzweigung bundesrechtswidrig ist, da jeder Fahrzeugführer aufgrund des jeweiligen Stopsignals gegenüber den Fahrzeugen auf der Querfahrbahn - ungeachtet, ob diese von links oder rechts kommen - vortrittsbelastet ist (Art. 36 Abs. 1 SSV) und damit der Vortritt nicht mehr geregelt ist. Im Artikel finden sich Bemerkungen zu ähnlichen, ebenfalls unzulässigen Signalisationen, zu Fragen der Nichtigkeit der Signalisation und der Haftung, zur Situation der vier Stops in den USA und zum Kreisel als einzig rechtlich zulässiger Alternative.