Detailergebnis zu DOK-Nr. 45062
Richtwerte für Kompensationsmaßnahmen beim Bundesfernstraßenbau - Untersuchung zu den rechtlichen und naturschutzfachlichen Grenzen und Möglichkeiten
Autoren |
H. Langer H. Lambrecht G. Albert |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 714, 1996, 116 S., Anhang ca. 300 S., 5 B, 1 T, zahlr. Q
Mit der Zielsetzung, einen Handlungsrahmen mit anwendungsreifen Vorgaben und Standardisierung für die möglichst einheitliche Handhabung der Eingriffsregelung beim Bundesfernstraßenbau, insbesondere bezüglich der Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, zu entwickeln, werden zunächst begriffliche und formale Fragen der Entwicklung von Richtwerten behandelt. Im Teil II werden als Grundlagen der Untersuchung die rechtlichen Rahmenbedingungen auf der Basis von Naturschutzgesetzgebung, relevanter Rechtsprechung und Rechtsliteratur zur Eingriffsregelung herausgearbeitet und die grundsätzlichen Grenzen und Möglichkeiten von Richtwerten aufgezeigt. Des weiteren werden vorliegende Vorgaben, Regelwerke und Praxiserfahrungen im Straßenbau zur Anwendung der Eingriffsregelung ausgewertet und damit die verwaltungspraktischen und insbesondere naturschutzfachlichen Voraussetzungen analysiert. Schließlich werden ausgewählte wissenschaftliche Untersuchungen hinsichtlich der Begründung möglicher Standardisierungen ausgewertet. Die jeweils zugrundegelegten Zusammenfassungen, Datenerfassungen, Detailauswertungen und bedeutsamen Primärunterlagen sind als Nachweise und methodisch-inhaltliche Arbeitshilfen dokumentiert. Auf dieser Grundlage wird in Teil III der Handlungsrahmen für Standardisierungen erarbeitet. Die umfangreichen Standardisierungsvorschläge enthalten neben Definitionen für die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe, fachliche Vorgaben für methodisch-inhaltliche und planerische Anforderungen, Arbeitshinweise in Form von Checklisten, Übersichten bzw. Formblättern und Konventionen zur Bewältigung spezifischer Planungsprobleme. Qualitativ-inhaltliche und strukturelle Anforderungen stehen bei den vorgeschlagenen Standardisierungen im Vordergrund.