Detailergebnis zu DOK-Nr. 45063
Trassierung von Straßen und Knotenpunkten in Österreich unter Zugrundelegung neuer Sichtweiten
Autoren |
E. Marx |
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Sachgebiete |
5.10 Entwurf und Trassierung |
in: Instandsetzung und Erneuerung von Straßen und Autobahnen. VII. Internationale Budapester Straßenkonferenz, 29.-31. Mai 1996. Budapest: Hungarian Scientific Society for Transport (KTE), 1996, Band 1, S. 171-180, 4 B, 4 T, 16 Q
In den aktuellen österreichischen Richtlinien liegen der Trassierung von Straßen und Knotenpunkten Sichtweiten zugrunde, welche zwar theoretisch eine sehr verkehrssichere Trassierung ermöglichen, aber durch großzügige Mindesttrassierungselemente zu einem hohen Flächenverbrauch führen. Nach intensiven langjährigen Diskussionen innerhalb der österreichischen FVS wurden hinsichtlich der Sichtweiten in den neuen österreichischen Trassierungsrichtlinien neue Wege eingeschlagen. Es wird zukünftig nur mehr eine "erforderliche Sichtweite" gewährleistet. Dadurch ist bei einer Fahrt mit Projektierungsgeschwindigkeit bei trockener Fahrbahn auch bei einer höheren Reaktions- und Ansprechzeit die Anhaltesichtweite noch auf jeden Fall gegeben. Bei nassen Fahrbahnverhältnissen wird bei längerer Reaktions- und Ansprechzeit allerdings davon ausgegangen, daß ein Fahrzeuglenker seine Fahrgeschwindigkeit den äußeren Bedingungen anpaßt und eine Geschwindigkeit, geringer als die Projektierungsgeschwindigkeit wählt, um im Fall einer Gefahrenbremsung noch anhalten zu können. Testbremsungen, welche seitens der FSV durchgeführt wurden, zeigten, daß bei trockener Fahrbahn eine Bremsverzögerung von 5 m/s(hoch 2) auf jeden Fall erreicht wird, von Fahrzeugen mit ABS auch auf nasser Fahrbahn.