Detailergebnis zu DOK-Nr. 45082
Phasentrennung bei Lichtsignalanlagen (FA 17/92)
Autoren |
P. Pitzinger |
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Sachgebiete |
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 360, 1995, 72 S., 42 B, 21 T, 36 Q
Es wird ein Verfahren angeboten, das für Lichtsignalanlagen Stau, Wartezeiten, Abgasemissionen, Treibstoffverbrauch und vermeidbare Unfälle abschätzt. Verkehrslenkende Maßnahmen, z.B. die Bevorzugung oder die Behinderung einer bestimmten Verkehrsart werden berücksichtigt. Die Zweckmäßigkeit der signaltechnisch gesicherten Führung von Abbiegern ("Phasentrennung") im Vergleich zur nicht gesicherten Führung läßt sich aus einer Bilanz der Unfall-, Wartezeit- und Kraftstoffkosten ablesen. Im wesentlichen werden zur Beurteilung herangezogen: a) Unfallstatistiken der zurückliegenden 2 Jahre, b) (Kritische) Fahr- und Gehstreifenbelastungen, c) Priorisierung von ÖPNV-Fahrzeugen, d) Koordinierung von Fahrzeugen des individuellen Kraftfahrzeugverkehrs, e) Stau und mittlere Wartezeiten (deterministisch und stochastisch), f) (Soziale) Unfallkosten, g) Wartezeitkosten sowie h) Verbrauchs- und Emissionswerte. Bestimmt werden die Grünzeitanteile mit und ohne Phasentrennung. Zur Beschreibung des Abflusses der bedingt verträglichen Abbieger wird ein Drei-Stufen-Modell verwendet (gesättigte Freigabezeit des bevorrechtigten Verkehrs, ungesättigte Freigabezeit und nach Freigabezeitende). Stau und Wartezeiten werden nach den in den 80er Jahren bekannt gewordenen Formeln bestimmt. Zur ÖV-Priorisierung oder zur Koordinierung des Kfz-Verkehrs werden Korrekturfaktoren in Abhängigkeit vom Grad der Signalprogrammanpassung angeboten. Kostensätze, Verbrauchs- und Emissionsfaktoren werden aktuellen Forschungsarbeiten entnommen. Zur Aufbereitung der Datengrundlagen und zu jedem Arbeitsschritt werden übersichtlich gestaltete Beispiele angegeben.