Detailergebnis zu DOK-Nr. 45101
Ausbau und Wiederverwendung asbesthaltiger Deckenbeläge auf Flugplätzen der Bundeswehr
Autoren |
H.J. Korr |
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Sachgebiete |
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe 11.7 Flugplatzbefestigung |
Straße und Autobahn 47 (1996) Nr. 9, S. 537-541, 1 B, 4 T, 2 Q
In den 80er Jahren wurden schadhafte Flugzeugverkehrsflächen mit halbstarren Belägen überbaut. Mit dieser Sanierungsmaßnahme hoffte man längerfristig die wesentlichen Gebrauchseigenschaften einer Betonfläche mit dem Vorteil der weitgehenden Fugenlosigkeit der Asphaltbauweise zu verbinden. Bereits nach 2 bis 3 Jahren traten Schäden auf, die Instandsetzungsmaßnahmen wegen Gefährdung der Strahltriebwerke erforderten. Der Faserstoff Asbest als Stellmittel im bituminös gebundenen Korngerüst des halbstarren Belages veranlaßte das Bundesverteidigungsministerium, zu untersuchen, ob beim Ausbau der halbstarren Beläge Asbestfasern freigesetzt werden, die Arbeitsschutzmaßnahmen erfordern, und ob asbesthaltige Zubereitungen an Ort und Stelle z.B. als hydraulisch gebundene Tragschicht wiederverwendet werden dürfen. Gefahrstoffmessungen durch das Wehrwissenschaftliche Institut für Materialuntersuchungen der Bundeswehr anläßlich eines Pilotversuches unter wirklichkeitsnahen Baustellenbedingungen erbrachten den Nachweis, daß weder personen- noch ortsbezogen eine Überschreitung tolerierbarer Asbestfaserkonzentrationen stattfindet. Die Wiederverwendung des asbesthaltigen Materials bedarf einer Ausnahmegenehmigung von dem in der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen enthaltenen Verwendungsverbot.