Detailergebnis zu DOK-Nr. 45128
Umfang und Durchführung des Winterdienstes auf Fußgänger-Querungen
Autoren |
V. Bach P.M. Böhm |
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege 16.4 Winterdienst |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 706, 1996, 56 S., zahlr. B, 7 T, zahlr. Q
Es werden allgemeingültige Grundlagen und Empfehlungen zum Winterdienst an Querungsbereichen innerorts erarbeitet. Basis dafür waren eine Zusammenstellung von Rechtsgrundlagen einschließlich der Auswertung von Gerichtsurteilen, eine Literaturanalyse zum Unfallgeschehen und Fußgängerverhalten sowie Verkehrsbeobachtungen, Fußgängerbefragungen und eine Unfallanalyse. Ergänzt wurden die Untersuchungen durch eine Umfrage in 655 Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern und zur dort geübten Praxis. Da es sich bei den Gerichtsurteilen um Einzelfallentscheidungen handelt, war es schwer, aus ihnen zur Organisation des Winterdienstes allgemeine Grundsätze abzuleiten. Fest steht nur, daß Einmündungsbereiche von Nebenstraßen in begrenztem Umfang mit geräumt und gestreut werden müssen. Die Auswahl der zu reinigenden Querungen richtet sich vorrangig nach der Stärke des Fußgängerverkehrs. Anhand der Fußgängerbefragung wurde deutlich, daß die Fußgänger nicht in ausreichendem Maße ihr Schuhwerk den Witterungsverhältnissen anpassen. Die Interviews belegten auch, daß es für Fußgänger wichtig ist, auch die Warteflächen und den Fahrbahnrand an Querungsbereichen gründlich zu räumen. Eine Unfalluntersuchung, die in den Städten Villingen-Schwenningen und Wiesbaden über vier Winterhalbjahre (1990/91 bis 1993/94) durchgeführt wurde, verdeutlichte, daß das Unfallgeschehen auf Fußgängerquerungsbereichen gering ist. Die Verknüpfung der Unfallberichte mit den Einsatzberichten der Winterdienstbetriebe lieferte die Information, daß der witterungsbedingte Einfluß von Fußgängerunfällen auf Querungsbereichen vernachlässigbar klein ist. Wegen der sehr hohen Dunkelziffer von Fußgängerunfällen wurde mit Hilfe einer Befragung von 11 Kommunen versucht, den Umfang von Schadensersatzforderungen an die Städte und Gemeinden wegen Vernachlässigung der Streupflicht zu ermitteln. Auch hier zeigte sich, daß das Unfallgeschehen an Querungsbereichen eine sehr untergeordnete Bedeutung hat, denn Fußgänger verunglücken mehr auf Gehwegen, die aber im Rahmen dieses Forschungsvorhabens nicht untersucht wurden.