Detailergebnis zu DOK-Nr. 45137
Privatisierung von Bundesfernstraßen
Autoren |
A. Bucher |
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Sachgebiete |
2.1 Baukosten 2.2 Unterhaltungskosten 3.0 Gesetzgebung |
Berlin: Duncker & Humblot, 1996, 213 S., zahlr. Q (Schriften zum Öffentlichen Recht H. 703)
Die Autorin untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Übertragung von Straßenbauaufgaben des Bundes auf Private und kommt zu folgenden Ergebnissen: Die sich aus Art. 90 Abs. 2 und 3 GG ergebende Verantwortung des Bundes läßt eine Übertragung von Straßenbauaufgaben des Bundes auf Private nur insoweit zu, als der dem Bund kraft Verfassung zugewiesene Kernbereich unangetastet bleibt. Private dürfen in diesem Kernbereich nicht initiativ werden. Das Konzessionsmodell verstößt gegen das verfassungsrechtlich verankerte Gebot der Wirtschaftlichkeit, weil das zwangsläufig gewinnorientierte Handeln des Privaten zu einer Verteuerung der Kosten des Wegebaus führt. Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz vom 30. August 1994 begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es beruht auf einem Modell, das sich weder der formellen noch der materiellen Privatisierung zuordnen läßt: Der Private ist nur insoweit Beliehener, als ihm das Recht zur Gebührenerhebung übertragen wird. Soweit er mit der Ausführung von Aufgabenbereichen aus Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung beauftragt ist, liegt keine Beleihung vor.