Detailergebnis zu DOK-Nr. 45154
Leichter Zweiradverkehr und Straßenverkehrsrecht
Autoren |
H.-P. Bloch |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.5 Radverkehr, Radwege |
Straße und Verkehr 82 (1996) Nr. 6, S. 304-307, 2 B, 1 Q
Das Straßenverkehrsgesetz regelt den Straßenverkehr insgesamt und enthält nur wenige Spezialvorschriften für Radfahrerinnen und Radfahrer. Diese schwachen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer haben sich daher den Regeln des übrigen Verkehrs unterzuordnen. Der Grundsatz der Norm SN 640 060, wonach die Bearbeitung der Maßnahmen für den leichten Zweiradverkehr und den übrigen Verkehr gemeinsam zu erfolgen hat, ist daher besonders wichtig. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn dem leichten Zweiradverkehr zu Lasten der Fußgänger geholfen werden soll. Nach einem kurzen Überblick über die Gesetzgebung im internationalen Bereich wird eine Vorschau auf die nächste Revision des Verordnungsrechts gegeben, die dieses Jahr stattfinden soll. Dabei wird auf die Benutzung des Trottoirs durch Fahrräder, fixen Sicherheitsabstand und auf Fragen des erleichterten Linksabbiegens und Verhaltens entlang geparkter Autos eingegangen.