Detailergebnis zu DOK-Nr. 45418
Präqualifikation und Regie co-intéressée - Neue VSS-Empfehlungen
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4.0 Allgemeines 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Straße und Verkehr 82 (1996) Nr. 10, S. 509-520, 3 B, 4 Q
Es werden zwei VSS-Empfehlungen aus der Schweiz behandelt: die VSS 641 610 (Objektspezifische Präqualifikation für die Ausführung von Bauarbeiten) und VSS 641 710 (Regie co-intéressée, Empfehlung für die Abrechnung). Diese Empfehlungen sollen bei Fachfragen herangezogen werden. Weisungen des Bundesamtes für Straßenbau von 1991 ermöglichen es, in speziellen Fällen, bei denen eine Abschätzung der Selbstkosten und der Unternehmerrisiken nicht möglich ist, eine spezielle Form der Leistungsberechnung zu wählen, zum Beispiel die Regie co-intéressée. Die Voraussetzung dafür ist die sorgfältige Auswahl der Unternehmen, wofür sich die Präqualifikation eignet. Die Regie co-intéressée ist sehr aufwendig und beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sind die Verfahrensarten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen grundsätzlich geregelt: beim offenen Verfahren kann jeder Bewerber ein Angebot einreichen, beim freihändigen Verfahren erfolgt eine Direktvergabe durch den Bauherren ohne Ausschreibung. Das selektive Verfahren erfolgt ebenfalls nach öffentlicher Ausschreibung. Jeder Anbieter kann einen Antrag auf Teilnahme stellen, der Anbieter beschränkt die zur Angebotsabgabe Einzuladenden auf Grund der Präqualifikation (PQ). Die Eignungskriterien für die Auswahl gibt der Bauherr in den PQ-Unterlagen an. Das Hauptziel der Präqualifikation ist es, für das Vorhaben ungeeignete Bewerber als Anbieter auszuschließen. Die Präqualifikation ist besonders sinnvoll, wenn große Erfahrungen für das Gelingen des Bauwerkes erforderlich sind. Bei normalen Leistungen, welche durch Standardleistungsverzeichnisse genau umschrieben werden können, bringt die Präqualifikation kaum einen Vorteil. Zeit- und Kostenaufwand sind unangemessen hoch. Die Präqualifikation wurde in der Schweiz bereits im Jahre 1993 bei Planungsaufträgen für den Gotthard- und Lötschbergtunnel angewendet. Die Hauptfragestellungen für die Präqualifikation zielen auf folgende Kriterien ab: Haupttätigkeit des Bewerbers, Verfügung von Personal und Infrastruktur, Referenzprojekte. Vor Ort hat der Bewerber Fragen zur Analyse, Organisation, zu Schlüsselpersonen, zur technischen Abwicklung und zum Leistungsangebot zu beantworten. Inhalt des selektiven Verfahrens ist auch die vorherige Kostenabschätzung durch den Bauherren und durch den Bewerber. Bewährt hat sich die Präqualifikation durch die Mitwirkung einer Kommission. Zur Präqualifikation vertreten die Unternehmen folgende Standpunkte: Die PQ soll den Unternehmen keinen großen Aufwand verursachen. Die PQ-Anzeige muß klare Eignungskriterien und keine unnötigen Fragen, zum Beispiel zu Arbeitsabläufen oder Bauprogrammen enthalten. Die PQ soll dort angewendet werden, wo dem Bauherren gegenüber unbekannte Bewerber auftreten und/oder technisch komplexe Bauobjekte zur Ausführung gelangen. Das Ergebnis der Präqualifikation ist den ausgeschiedenen Bewerbern mitzuteilen. Die in der Vergangenheit durchgeführten PQ-Verfahren werden unterschiedlich bewertet. Wichtig ist die Offenlegung der Auswertung der Eingabedokumente unter Hinweis auf Stärken und Schwächen mit Schlußfolgerungen für die ausgeschiedenen Bewerber.