Detailergebnis zu DOK-Nr. 45444
Arbeitsstellensicherung - Qualität tut not
Autoren |
W. Schulte |
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Sachgebiete |
5.22 Arbeitsstellen 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung 6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen |
Straßenverkehrstechnik 41 (1997) Nr. 1, S. 14-16, 8 B
Noch ist nicht hinreichend bekannt, daß die im April 1995 veröffentlichten "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RAS 95)" grundsätzlich uneingeschränkt für alle öffentlichen Verkehrsflächen bundesweit gültig sind. Einführungserlasse der Länder regeln dazu lediglich regionale Besonderheiten und Abweichungen. Für die Ausführung der Arbeitsstellensicherung ist vorrangig der Unternehmer verantwortlich (§ 45 (6) StVO), während die Anordnungsbehörde eine Überwachungspflicht trifft. Anhand von zahlreichen Fallbeispielen werden im einzelnen übliche Fehler bei der Ausführung verdeutlicht und Hinweise zur ordnungsgemäßen Ausführung gegeben. Es zeigt sich, daß zusätzliche Technische Regelwerke, wie die ZTV-SA, trotz gegenteiliger Behauptungen dringend erforderlich sind.