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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45465

Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen

Autoren
Sachgebiete 6.8 Beleuchtung
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Berlin: Deutsche Lichttechnische Gesellschaft (LiTG), 1996, 2. Auflage, 26 S., 9 B, 4 T, 26 Q (LiTG-Publikation Nr. 12.2/1996)

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gehören Lichtimmissionen zu den schädlichen Umwelteinwirkungen. Bisher gibt es keine Verwaltungsvorschrift oder technische Regelwerke zur Konkretisierung des Begriffs der erheblichen Belästigung bei Lichtimmissionen, die durch Straßenbeleuchtungs- oder ähnliche Anlagen hervorgerufen wird. Mit dieser Schrift werden technische Empfehlungen hierfür vorgelegt. Die Störung bzw. Belästigung durch Lichtimmissionen besteht in einer Aufhellung von Wohn- und insbesondere Schlafräumen oder in der psychologischen Blendung des Betroffenen durch Lichtquellen hoher Leuchtdichte. Für die Höhe der Störwirkung sind auch das Bewußtsein für die Angemessenheit und Notwendigkeit der Beleuchtungsanlage, die Einstellung zum Verursacher, Gesundheitszustand und momentane Verfassung des Betroffenen wichtig. Meß- und Beurteilungsgröße für die Raumaufhellung ist die vertikale Beleuchtungsstärke E(Index F) in der Fensterebene. Je nach Einwirkungsort (Wohn-, Misch- oder Industriegebiet) und der Uhrzeit werden E(Index F)-Grenzwerte von 1-20 lx empfohlen. Bei Wechsellicht oder intensiv farbigen Lichtern müssen die Grenzwerte erheblich verringert werden. Wird die Anlage nur gelegentlich betrieben, z.B. in Sportanlagen, können höhere Grenzwerte zugelassen werden. Zur Bewertung der psychologischen Blendung wird eine Formel angegeben, die die maximal tolerable Leuchtdichte der Lichtquelle in Abhängigkeit von der Umgebungshelligkeit und dem Raumwinkel der vom Immissionsort aus gesehenen Lichtquelle angibt. Die Höhe des Leuchtdichtegrenzwertes richtet sich ebenfalls nach Einwirkungsort und Einschaltdauer. Für zeitlich veränderliches Licht wird wieder die Reduzierung des Grenzwertes empfohlen. In der Schrift werden auch Anleitungen zur Messung der lichttechnischen Größen zur Beurteilung der Lichtemission gegeben. In der jetzt vorliegenden 2. Auflage der Schrift wurden die Einwirkungszeiten während der Dunkelstunden in drei Zeiträume von 6 bis 20 Uhr, von 20 bis 22 Uhr und von 22 bis 6 Uhr unterteilt. Die Werte der zulässigen E(Index F)-Werte wurden in einigen Fällen leicht zurückgenommen. Ergänzende Kommentare und Begriffserläuterungen wurden aufgenommen.