Detailergebnis zu DOK-Nr. 45466
Lärmbelastung des Straßenunterhaltungspersonals
Autoren |
S. Schuberth K. Camerer H.P. Werle |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 16.0 Allgemeines |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 734, 1996, 244 S., zahlr. B, T, Q
Anhand von audiometrischen Untersuchungsdaten, die im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen im Zeitraum 1985-1994 gewonnen wurden, wird der aktuelle Gehörschaden und die Gehörschadensentwicklung der Straßenwärter untersucht. Es zeigt sich ein auf 38,5 Jahre alterskorrigierter Hörverlust von 17,5 dB (Y 2,3 und 4 kHz), der zwischen den Arbeitnehmern im Rohbau (19,7-21,5 dB) und den Ausbaugewerken (16,8-17,3 dB) des Baugewerbes liegt. Im durchschnittlichen Beobachtungszeitraum von 6,6 Jahren beobachten wir bei den Straßenwärtern eine Zunahme des mittleren Hörverlustes von 0,81 dB/Jahr auf dem rechten und 0,85 dB/Jahr auf dem linken Ohr (Gehörschutzträger 0,7 dB/Jahr; Nichtgehörschutzträger 1,0 dB/Jahr). Für Hörgeschädigte stellt sich ein unverkennbarer Nachteil der Signalerkennbarkeit gegenüber Normalhörenden vor allem dann dar, wenn ein starker Gehörschaden vorliegt und gleichzeitig stark dämmender Gehörschutz getragen wird. Sehr schlecht wird jedoch die Signalerkennbarkeit in den Bereichen mit dem maximalen Hörverlust, die im Bereich des Straßenunterhaltungspersonals gleichzeitig die Frequenzbereiche sind, in denen signalgebende Hupen ihre höchsten Schallpegel haben. So werden insbesondere diese Warnsignale schlecht wahrgenommen. Personenbezogene Messungen wurden mit einer Gesamtmeßdauer von 1.300 h in allen relevanten Arbeitsbereichen durchgeführt. Es werden, ohne Einsatz lärmemittierender Arbeitsgeräte, Beurteilungspegel von durchschnittlich ca. 87 dB(A) an den Autobahnen erreicht. Die höchsten Lärmpegel treten bei der Häckseltätigkeit mit einem durchschnittlichen Beurteilungspegel von 101,3 dB(A), bei Mähen mit dem handgeführten Balkenmäher mit 94,2 dB(A), bei Arbeiten mit der Motorsäge mit 95,3 dB(A) sowie bei Arbeiten mit dem Lichtraumprofilschneidegerät mit 93,2 dB(A) auf. Es wird die Anwendung von flachdämmendem frequenzneutralem Gehörschutz bei Arbeiten im verkehrsnahen Bereich bis zu einem Beurteilungspegel von 95 dB(A) und einem Hörverlust bis 30 dB (Y 2,3 und 4 kHz auf dem besser hörenden Ohr) empfohlen. Ab einem Hörverlust >30 dB bis 50 dB ist ein individueller Gehörschutz, der eine ausreichende Signalerkennbarkeit gewährleistet, anzupassen. Bei einem Hörverlust >50 dB wird der Einsatz von Mitarbeitern unter Anwendung von Gehörschutz im verkehrsnahen Lärmbereich L(Index Aeq,8h)=85-95 dB(A) für bedenklich gehalten. Für das Straßenunterhaltungspersonal ist aus Sicherheitsgründen der spezifischen Auswahl von Gehörschutzmitteln ein hoher Stellenwert beizumessen.