Detailergebnis zu DOK-Nr. 45468
Entwicklung im Erdbau und bei der Qualitätssicherung - Besonderheiten im kommunalen Straßenbau
Autoren |
J. Marggraf |
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Sachgebiete |
7.2 Erdarbeiten, Felsarbeiten, Verdichtung 7.9 Leitungsgräben, Rohrleitungen, Durchlässe |
Schriftenreihe der Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau (FGSV, Köln) H. 7, 1996, S. 37-38 (FGSV-Nr. C 7)
Kommunale Straßen, sie umfassen mehr als die Hälfte des Straßennetzes in der Bundesrepublik Deutschland, sind bei Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von speziellen Problemstellungen geprägt. Neben der Abwicklung der unterschiedlichen Verkehrsarten sind es zum einen die Erschließungs- und Aufenthaltsfunktionen für die Anlieger, zum anderen die Unterbringung der Ver- und Entsorgungseinrichtungen unterhalb des Straßenoberbaues. Die im Technischen Regelwerk niedergelegten Standards bedürfen deshalb im Kommunalen Straßenbau besonderer Anpassungsregelungen. So ist es meist unmöglich, das Erdplanum gegen eine zwischenzeitliche Befahrung zu schützen; was dazu führt, daß sofort nach dem Aushub das verdichtete Planum mit ungebundenen Tragschichten überbaut wird, die dann de facto als Baustraße für die weiteren Straßenbauarbeiten dienen müssen. Abweichend vom Landstraßenbau wird der Straßenkörper im Kommunalbereich nicht über Dränagen entwässert. Beim Bau von Leitungsgräben war es bislang jedoch üblich, die Grabenverfüllung mit gut verdichtbaren Sanden und Kiesen vorzunehmen. Dies führte oft dazu, daß in bindigen Untergründen diese Gräben als Dränagegräben wirken; bei denen sich an den Tiefpunkten Durchfeuchtungen bilden können. In den neuen ZTVE-StB 94 wird deshalb nunmehr zugelassen, daß vorher ausgebauter Boden wieder eingebaut werden darf, um die Homogenität des Untergrundes zu bewahren. Ein besonderes Kapitel stellen auch die im Regelwerk vorgesehenen Prüfungen dar. Lastplattendruckversuche sind bei den beengten Verhältnissen im kommunalen Straßenbau oftmals unmöglich oder mit einem derart hohen Aufwand verbunden, daß sie zumeist unterbleiben. Das nunmehr zulässige leichte dynamische Fallgewichtsgerät bietet hier gute und praxisgerechte Meßmöglichkeiten an. Letztendlich ist noch darauf hinzuweisen, daß die in den ZTVE-StB 94 geforderte Tragfähigkeit des Erdplanums von 45 MN/m² vielen anstehenden Böden nicht einzuhalten ist. Hier wird vorgeschlagen, die Dicke des gebundenen Straßenoberbaues geringfügig zu verstärken, um damit die unterschiedlichen Tragfähigkeitswerte des Untergrundes und der verfüllten Leitungsgräben zu überbrücken.