Detailergebnis zu DOK-Nr. 45536
Landschaftsplanung am Scheideweg?
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Natur und Landschaft 71 (1996) Nr. 11, S. 462-490, 8 B, 3 T, 25 Q
In Beiträgen namhafter Autoren wird das Instrument der Landschaftsplanung, ihre zwanzigjährige, regional sehr unterschiedliche Entwicklung und ihre insgesamt doch unbefriedigende Wirksamkeit aus fachlicher, rechtlicher und verfahrensstrategischer Sicht eingehend analysiert und beleuchtet. Dabei werden unterschiedliche Auffassungen deutlich und Schwächen in der Durchsetzbarkeit aufgezeigt, die sie gegenüber konkurrierenden Ansprüchen benachteiligen. Während sie als Fachplanung die räumlichen und funktionalen Anforderungen von Naturschutz und Landschaft voll zu vertreten hat, wird sie innerhalb der Gesamtplanung doch in das Abwägungsgebot aller Belange einbezogen und relativiert. Sie dient denn allenfalls zur Bemessung von Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen, je nachdem wie moderationsfähig sie ausgelegt ist und wie nachvollziehbar die Sachverhalte des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes aufbereitet sind. Während es sich bei der Eingriffsregelung um ein klares Verschlechterungsverbot handelt, ist die Landschaftsplanung "nur" ein Verbesserungsgebot. Im Lichte des Investitonserleichterungs- und Wohnlandbeschaffungsgesetzes tun sich insbesondere die Kommunen schwer, Aussagen der Landschaftsplanung bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbebebauung in die Bauleitplanung zu übernehmen.