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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81331

VKU-Umfrage: Das sind die Entwicklungen in kommunalen Fuhrparks

Autoren S. Jütte
Sachgebiete 16.7 Fahrzeuge, Maschinen, Geräte (Mechanisierung)
6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität

VKS News (2024) Nr. 288, S. 5-11, 4 B

Die kommunalen Unternehmen befinden sich inmitten einer Transformation hin zu einem sauberen Fuhrpark. Treiber dieser Transformation ist das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive, kurz CVD-Richtlinie) um und verpflichtet öffentliche Auftraggeber, Verkehrsbetriebe und andere Institutionen bei der Beschaffung von Fahrzeugen, die Anforderungen an saubere und energieeffiziente Technologien zu berücksichtigen. Das Ziel ist es, den Anteil emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge im öffentlichen Sektor zu erhöhen, um die Luftqualität zu verbessern und den Klimaschutz voranzutreiben. Das Gesetz setzt verbindliche Quoten für die Beschaffung solcher Fahrzeuge und fördert so die Markttransformation hin zu umweltfreundlicheren Alternativen. Das Heft 09/2024 der VKS News widmet sich dem Thema. Aktuell befindet man sich in der ersten Phase, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 2. August 2021 gestartet ist und am 31. Dezember 2026 endet. Mit der zweiten Phase steigt die Quote in der Fahrzeugklasse der Lkw (>3,5 t) von 10 auf 15 Prozent. Mit dem KsNI-Förderprogramm sollen die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden. Die Europäische Kommission genehmigte das Förderprogramm im Jahr 2021 und verlängerte es später bis zum 31. Dezember 2026. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat für den Zeitraum 2023 bis 2026 insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge zugesagt.