Detailergebnis zu DOK-Nr. 45544
Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge (RABS)
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Sachgebiete |
5.10 Entwurf und Trassierung 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV) |
Bonn: Bundesministerium für Verkehr, 1996, 20 S., 4 B, 3 T (FGSV-Nr. 931). - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/rabs
Diese Richtlinien sind zuletzt 1980 erschienen und wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verteidigung überarbeitet. Sie sind im Bereich der Bundesfernstraßen, sofern diese zum Militärstraßengrundnetz gehören, sowie bei den übrigen Straßen bei allen Maßnahmen, bei denen die zivile Infrastruktur von militärischem Interesse ist, zu beachten. Gegenüber der RABS 80 sind in der vorliegenden Fassung die Fahrbahnbreiten etwas reduziert worden. Gleichzeitig wurden im Geltungsbereich der RABS entsprechende Änderungen vorgenommen. Sie sind zusätzlich zu den geltenden Technischen Regelwerken für den Straßenbau zu beachten und gliedern sich in vier Teile. Im Teil A werden ergänzende Hinweise zu den RAS und EAHV bezüglich Bemessung und Gestaltung des Straßenquerschnitts, der Linien- und Gradientenführung sowie Kreuzungen und Einmündungen gegeben. Im Teil B werden die Anforderungen an Fahrbahnbefestigungen von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge im Hinblick auf die grundsätzlich gültigen RStO und RStO-E sowie ZTVE, ZTVEw, ZTV-Asphalt und ZTV-Beton beschrieben. Teil C gibt Hinweise für die Brückenbemessung und -einstufung für militärischen Schwerstverkehr unter Bezug auf die NATO-Vorschrift STANAG 2021. Schließlich werden in Teil D Mindestfahrbahnbreiten in Verbindung mit geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen in Ortsdurchfahrten behandelt sowie Gestaltungshinweise dazu gegeben.