Detailergebnis zu DOK-Nr. 45565
Grüne Wellen mit niedriger Progressionsgeschwindigkeit
Autoren |
G. Schuster |
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Sachgebiete |
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Straßenverkehrstechnik 41 (1997) Nr. 2, S. 70-77, 12 B, 6 Q
Städtische Straßennetze kann man unterscheiden nach dem Grundnetz und nach den Tempo 30-Zonen. Auf dem Grundnetz beträgt innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit meistens 50 km/h. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf diesen Straßen von 50 km/h auf 30 km/h wird zunehmend diskutiert. Besonders Grüne Wellen auf Hauptverkehrsstraßen mit Progressionsgeschwindigkeiten von 45 km/h und höher wären von dieser Maßnahme betroffen. Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Grundnetz ist mit der herkömmlichen Entwurfspraxis von Grünen Wellen nicht mehr vereinbar. Ziel der Untersuchung war die Analyse der Auswirkungen von Grünen Wellen mit niedrigen Progressionsgeschwindigkeiten auf den innerstädtischen Verkehrsablauf. Die Untersuchung wurde als Vorher- und Nachher-Vergleich durchgeführt. Dabei wurde der Vorher-Zustand definiert mit einer Progressionsgeschwindigkeit und zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Es wurden zwei Nachher-Zustände betrachtet. Im Nachher-Zustand I betrug die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h und war nicht auf die Progressionsgeschwindigkeit von 30 km/h abgestimmt. Dagegen wurde im Nachher-Zustand II eine zulässige Höchstgeschwindigkeit gleich der Progressionsgeschwindigkeit von 30 km/h vorgesehen. Es wurden die Bewertungsbereiche Verkehrssicherheit, Umfeldqualität, Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität betrachtet. Aufgrund der Ergebnisse kann die Anwendung einer Grünen Welle mit einer Progressionsgeschwindigkeit und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h empfohlen werden unter Einhaltung von Randbedingungen, die insbesondere die Straßenraumgestalt, die Nutzungsmischung und die Begreifbarkeit für die niedrige Geschwindigkeit betreffen.